In wie weit bringen Sie sich ein, um für einen gesundheitlich sehr angeschlagenen Julian Assange erträgliche Haftbedingungen zu schaffen.

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Tobias Hans
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Frage von Gabriele H. •

In wie weit bringen Sie sich ein, um für einen gesundheitlich sehr angeschlagenen Julian Assange erträgliche Haftbedingungen zu schaffen.

Guten Tag Herr Hans,

sicher ist Ihnen nicht entgangen, dass der Wikileaks-Gründer und Friedensaktivist Julian Assange im Hochsicherheitsgefängnis in England sitzt und zwar unter unerträglichen Umständen. Dazu hatte bereits Nils Melzer, der UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechte eindeutig Stellung bezogen und die Bedingungen mit Folter verglichen. Trotzdem ist nichts daran geändert worden. Er sitzt seit 10 Jahren unschuldig in Haft (die Vorwürfe wegen angeb. sexuellen Missbrauchs sind in der Zwischenzeit widerlegt).
Die unfassbare Behandlung von Journalisten, die unliebsame Vorkommnisse an die Öffentlichkeit bringen, was früher mal deren Auftrag und Legitimation war und die freiheitlichen Werte und den Rechtsstaat hoch halten (mindestens mal im Munde führen), wird nur in China, der Türkei oder anderen weniger demokratischen Ländern verurteilt. In Euroapa dagegen: Schweigen!!

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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass gemäß Artikel 32 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland der Bund, also die Bundesregierung für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten zuständig ist und ihm die ausschließliche Gesetzgebung für die auswärtigen Angelegenheiten zukommt. Insoweit ist es grundsätzlich an der Bundesregierung und hier insbesondere am Bundeskanzler und der Bundesaußenministerin, den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt gegenüber der britischen und anderen Regierungen vorzubringen.

Grundsätzlich erachte ich aber die Pressefreiheit und die damit einhergehenden Rechte von Journalistinnen und Journalisten und anderen Medienvertretern, die nicht umsonst an prominenter Stelle in Artikel 5 unseres Grundgesetzes auftaucht, als einen elementaren Wert unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die es zu schützen gilt.

Herzliche Grüße
Ihr Tobias Hans

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