Betrachten Sie es als Teil Ihrer Verantwortung, sich bei Ihrer Landesregierung dafür einzusetzen, eine Evaluierung eines potenziellen Verbots der AfD durchzuführen?

Tobias Krull
Tobias Krull
CDU
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Frage von Julius H. •

Betrachten Sie es als Teil Ihrer Verantwortung, sich bei Ihrer Landesregierung dafür einzusetzen, eine Evaluierung eines potenziellen Verbots der AfD durchzuführen?

Sehr geehrter Herr Krull,

als engagierter Bürger Ihres Wahlkreises wende ich mich heute an Sie, um Ihre Meinung zu einer bedeutsamen Thematik einzuholen.

In Anbetracht der anhaltenden Diskussionen und Entwicklungen rund um die politische Ausrichtung der AfD (Alternative für Deutschland) in unserer Gesellschaft, stellt sich die Frage nach einer möglichen Evaluierung eines Verbots dieser Partei. Als gewählter Vertreter unserer Region interessiert mich Ihre Ansicht zu diesem Anliegen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen: Betrachten Sie es als Teil Ihrer Verantwortung, sich bei Ihrer Landesregierung dafür einzusetzen, eine Evaluierung eines potenziellen Verbots der AfD durchzuführen?

Für mehr Informationen sehen Sie bitte:
- 8 Argumente, die mich von der AfD-Verbotsprüfung überzeugt haben: https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/pruefung-eines-afd-verbot-das-solltest-du-lesen/
- die dazugehörige Petition an den Bundesrat: https://innn.it/afdverbot

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Krull
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für die Frage, auf die ich Ihnen wie folgt antworten möchte.

Einen Verbotsantrag für eine bundesweit agierende Partei kann vom Bundestag, Bundesrat und von der Bundesregierung gestellt werden. Das Verbot kann dann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.

Um es ganz deutlich zu machen. Die Programmatik der AfD lehne ich ganz klar ab. Bevor die Landesregierung einen möglichen Verbotsantrag über den Bundesrat einbringt, muss dieser aus meiner Sicht auch erfolgsversprechend sein. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein solches Verbot sind nicht grundlos sehr hoch.

Wir erleben gerade in Thüringen, dass dort aus Sicht eines Gerichtes die Entscheidung des Landesverfassungsschutzes die AfD als verfassungsfeindlich einzustufen nicht ausreichend war um einem AfD-Mitglied den Besitz von Waffen zu verbieten. Daher habe ich Bedenken, ob ein Parteiverbotsantrag erfolgreich sein würde. Unabhängig davon ist es aus meiner Sicht die Aufgabe der Landesregierung mögliche Erfolgschancen eines solchen Verbotes regelmäßig zu prüfen. Hierzu hätte sie auch meine persönliche Unterstützung.

Als aktiver Landespolitiker setze ich vor allem darauf, den Menschen deutlich zu machen für welche Ziele und Zukunftsvorstellungen die CDU steht. Der festzustellende Vertrauensverlust in die Politik liegt aus meiner Sicht auch darin begründet, dass die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungsprozesse nicht gegeben ist. Hier will ich meinen Beitrag dazu leisten diese Situation zu verbessern.  

 

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Krull

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