Frage an Uli Grötsch bezüglich Innere Sicherheit

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Uli Grötsch
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Frage an Uli Grötsch von Helmut T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr ggehrter Herr Grötsch,

laut Bundesamt für Statistik gab es 2018 bei "LKW-Unfällen" laußerhalb der LKW 588 Tote und ca. 30000 Verletzte. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht liegt laut STVO bei 80 km/h. Laut mir vorliegendem Schreiben ist der bayerische Innenminister, wie wohl alle seiner Kollegen, damit zufrieden, dass diese wegen des in der EU verpflichtenden Tempobegrenzers nur 90 statt 80 fahren, weshalb er Geschwindigkeitskontrollen bei LKW für nicht mehr als bisher erforderlich hält. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit liegt dennoch oft über 90 km/h. Das BAG hat 2016 bei ca. 24000 Kontrollen von LKW- Tachos bei ca. 25% von denen Manipulationen festgestellt. Tempo 80 würde die Zahl der Unfälle, die Personenschäden und den Kraftstoffverbrauch senken. Die Verpflichtung des Staates zum Schutz seiner Bürger ergibt sich aus dem GG. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, über das sich der Herr Minister großzügig hinweg setzt, ist vor einem ordentlichen Gericht kaum einklagbar. Dieses Recht ist dennoch vorhanden und steht nicht zur Disposition, eigentlich. Gibt es eine Instanz, an die sich der Bürger wenden kann, um den Staat an dieses Recht zu erinnern?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Treubel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Treubel,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme über abgeordnetenwatch.de. Sie haben völlig Recht, der Staat und somit auch die bayerische Staatsregierung sind verpflichtet höchstmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Dabei geht in der Tat die größte Bedrohung im Straßenverkehr vom Schwerlastverkehr aus. Auch wenn in der statistischen Gesamtschau der letzten Jahre - trotz steigendem Güterverkehrsaufkommen- die Zahl der bei Verkehrsunfällen mit Güterkraftfahrzeugen Getöteten zurückgeht, ist jeder Unfall einer zu viel.

Ich halte Kontrollen wie Sie für unverzichtbar. Sicher ist es daher eine gute Idee, dass Sie sich an den bayerischen Gesetzgeber wenden, z.B. über eine Petition. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bayern.landtag.de/petitionen/. Ich weiß auch, dass meine fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Landtagsfraktion die Verkehrspolitik der Staatsregierung fortdauernd kritisch begleiten durch parlamentarische Anfragen usw. Vielleicht ist außerdem das Verkehrssicherheitsprogramm 2030 (https://www.sichermobil.bayern.de/) für Sie interessant, das die bayerische Staatsregierung mit dem Ziel, die Zahl der Getöteten und Verletzten zu senken und die besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer besser zu schützen, aufgesetzt hat. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Uli Grötsch, MdB