Frage an Ulla Jelpke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ulla Jelpke
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Frage von Georg M. •

Frage an Ulla Jelpke von Georg M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Jelpke,

kürzlich hat die EU Deutschland aufgrund des Ausländerrechts gerügt.
Ist es wirklich so, daß ein Mann der eine eingetragene Partnerschaft eingehen muß Einkommen vorweisen muß und sein künftiger Partner auch?
Ich möchte meinen weißrussischen Freund "heiraten" und nach Deutschland holen, bin aber z.Z.leider Hartz IV-Empfänger.
Geht das deshalb nicht? Auch nicht, wenn ich einen Teil aus eigener Arbeit verdienen ( 400 Euro-Job)?

Mit freundlichen Grüßen,

Georg Mayer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Mayer,

leider haben Sie mit Ihrer Befürchtung recht. Eine Regelung im Aufenthaltsgesetz (§ 27, Absatz 3) sieht vor, dass der Ehegattennachzug versagt werden kann, wenn für den Lebensunterhalt des nachziehenden Partners öffentliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Es muss, so die Rechtsprechung dazu, sogar ausgeschlossen sein, dass es auch nur theoretisch die Möglichkeit gibt, dass ein Rechtsanspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht, wenn das Einkommen nicht ausreicht (also unabhängig davon, ob diese Leistungen dann in Anspruch genommen werden oder nicht!). Es handelt sich zwar um ein "kann"-Regelung, das heißt es steht im Ermessen der Mitarbeiter der Ausländerbehörde, ob sie einen Nachzug von Familienangehörigen zulassen oder nicht. Nach Erfahrungen von Verbänden wie dem "Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften - iaf" (www.verband-binationaler.de) gibt es allerdings eine Reihe von Ausländerbehörden, die eine entsprechende Prüfung immer durchführen und dann auch den Familiennachzug untersagen. Wenn Sie weitere Informationen suchen oder sich beraten lassen wollen, empfehle ich Ihnen sich an den iaf zu wenden.
Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute,

Ulla Jelpke