Frage an Ulla Jelpke bezüglich Innere Sicherheit

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Ulla Jelpke
DIE LINKE
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Frage von Jörg R. •

Frage an Ulla Jelpke von Jörg R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Jelpke,
seit Jahren (Jahrzehnten) fordern Linke und Grüne ein strikt restriktives Waffenrecht für Deutschland, einhergehend mit einer drastischen Reduktion des legalen Waffenbesitzes. In erster Linie sind hier Sportschützen „im Visier“. Neben gesetzlichen Verboten mit Enteignungen gäbe es alternativ die Möglichkeit, eine „Verschrottungsprämie“ für freiwillig abgegebene Sportwaffen zu gewähren (Neuseeland, Australien). Bislang haben SchützInnen, die in Erwartung kommender Gängelungen und Restriktionen ihr Hobby aufgeben wollen, nur zwei Möglichkeiten: 1. Die Waffen einen „Berechtigten“ zu überlassen, das hätte aber keine Reduktion des Waffenbestandes zur Folge – ist also nicht zielführend. 2. Die Waffen der Behörde unentgeltlich zur Vernichtung zu überlassen – zielführend, hätte aber immense finanzielle Nachteile für die aufgabewilligen SchützInnen. Was spricht Ihrer Meinung dagegen, alternativ eine „Aufgabeprämie“ zu gewähren? Ähnlich einem „Aussteigerprogramm“? Für die innere Sicherheit sollte das den Preis wert sein!
Herzliche Grüße

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Vorneweg klarstellen möchte ich, dass der Eindruck falsch ist, DIE LINKE. trete für eine restriktive Einschränkung des Schießsports ein. Für uns ist Sport ein Kulturgut, das als Staatsziel ins Grundgesetz gehört. Gerade bei Kindern und Jugendlichen hat sportliche Betätigung einen positiven Einfluss auf die Entwicklung von Persönlichkeit und Selbstwertgefühl. Das gilt natürlich auch für Erwachsene. Deren ehrenamtliches und freiwilliges Engagement ist das Fundament, auf dem der gemeinnützige, in Vereinen organisierte Sport in Deutschland gründet. Bürgerschaftliches Engagement ist auch über den Sport hinaus eine Kraft, die die Zivilgesellschaft antreibt, das Leben lebenswert macht und einen allgemein zugänglichen Erfahrungsraum für Partizipation und Toleranz bietet. Als Spezialisierung gilt dies – zumindest im Verein – auch für den Schießsport, wobei dabei unbedingt auch der verantwortliche Umgang mit Waffen zur Schulung gehören muss. Ein finanzieller Anreiz zur freiwilligen Selbstbeschränkung der Sportschützen würde diesen Grundsätzen widersprechen. Vielmehr zielt unsere Kritik auf den notwendigen und verantwortungsvollen Umgang, um Missbrauch zu verhindern. Inwieweit bspw. halbautomatische Waffen, Waffen mit großen Kalibern oder Waffen, bei denen besonders hohe Geschossenergien erzielt werden, für den Schießsport notwendig sind, muss hinterfragt werden. Aber auch hier muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Falle einschränkender gesetzlicher Maßnahmen berücksichtigt werden. Und genau jener Grundsatz hat bei vergangenen waffenrechtlichen Änderungen auch zu gesetzlichen Amnestieregelungen geführt, also bspw. die strafbefreiende Ablieferung illegaler Waffen. Gleichwohl muss dies aber ebenso kritisch hinterfragt werden, wie die sogenannte "Munitionsaffäre" im KSK nachdrücklich vor Augen geführt hat. Allerdings bieten sich verschiedene Kompensationsmöglichkeiten an, die auch Maßnahmen der Besitzstandswahrung und -entschädigung enthalten können.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulla Jelpke