Frage an Ulla Jelpke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ulla Jelpke
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Frage von Franco Prof. Dr. R. •

Frage an Ulla Jelpke von Franco Prof. Dr. R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Unsere Tochter lebt seit vielen Jahren in den USA. Ihre Kinder haben amerikanische Väter, also doppelte Staatsbürgerschaft. Beim Versuch unserer Tochter, die USA-Staatsbürgerschaft zu erlangen wurde ihr der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft "in Aussicht gestellt". Wieso verlieren deutsche Staatsbürger ihre deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie eine amerikanische Staatsbürgerschaft anstreben? Könnte man diese Regelung nicht umgehend abschaffen auch im Hinblick auf die doppelte Staatsbürgerschaft von in Deutschland lebenden Ausländern, die ja inzwischen positiv geregelt ist?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Rest,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen zu den Regelungen oder der Rechtspraxis in den USA keine näheren Angaben machen. Es ist aber so, dass die USA niemandem die deutsche Staatsangehörigkeit "absprechen" können. Das kann allein Deutschland.

Die USA können jedoch wahrscheinlich verlangen (ich vermute das nur!), dass jemand, der die US-Staatsbürgerschaft anstrebt, zuvor sämtliche ausländischen Staatsangehörigkeiten abgibt. Das macht Deutschland übrigens in der Regel ganz genauso. Die von Ihnen angeführte Änderung des deutschen Rechts bezieht sich nur auf bereits in Deutschland geborene Kinder, die bereits von Geburt an die mehrfache Staatsbürgerschaft haben können, aber nicht auf (nachträgliche) Einbürgerungen.

Der Zwang zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist für viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen das Haupthindernis bei der Einbürgerung. Die LINKE setzt sich daher für ein fortschrittliches Staatsangehörigkeitsgesetz ein, das die Mehrstaatigkeit grundsätzlich akzeptiert.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Jelpke