Frage an Ulla Jelpke bezüglich Recht

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Ulla Jelpke
DIE LINKE
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Frage von Dieter G. •

Frage an Ulla Jelpke von Dieter G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Jelpke !

Mit meinem unseren Anliegen möchte ich mich als neues Mitglied der Partei Die Linke auch an Sie wenden, obwohl Sie kein Mitglied im Rechtsausschuss der Linken-Fraktion sind, aber auf der Anhörung zur geplanten Verschärfung im Sexualstrafrecht anwesend waren. Im Sommer 2007 hatten Sie sich auf Ihren eigenen Webseiten dazu schon geäußert. Außerdem wurde in Ihrer Wahlkreisgeschäftstelle an diesem Wochenende die LAG.queer in NRW gegründet. Hier mein Fragetext:

Die Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU werden nach zweimaliger Absetzung von der Tagesordnung des Bundestages demnächst wieder im Rechtsausschuss beraten. Die Opposition(Die Linke, Grüne, FDP), sowie sechs von acht Sachverständigen bei der Anhörung als auch die Medien hatten erhebliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Dieser Kritik möchte ich mich anschließen und habe dazu drei Fragen, die Sie mir bitte beantworten möchten:

1.Es soll ein neuer Straftatbestand zu § 184 StGB geschaffen werden – Jugendpornografie. Dazu soll das „Schutzalter“ auf 18 Jahre angehoben werden. Damit werden in Zukunft alle Jugendlichen unter 18 Jahren als Kinder eingestuft. Frage: Mit welcher Begründung halten Sie eine solch jugend-kriminalisierende Anhebung für notwendig und rechtmäßig?

2.In Zukunft soll auch das sogenannte „Posing“ als Kinder- und Jugendpornografie unter Strafe gestellt werden. Mit diesem latenten Rechtsbegriff stehen alle bisher legalen FKK-Aufnahmen auf dem Prüfstein zur verbotenen Pornografie. Frage: Wie wollen Sie dieser Rechtsunsicherheit entgegen wirken ?

3.Die bisher geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung hat sich aus der Sicht des Gesetzgebers und der Justiz bewährt. Abgesehen von den EU-Richtlinien gibt es keine zwingende Not das Sexualstrafrecht erneut zu verschärfen. Frage: Weshalb also sollen neue Täter produziert und in Folge der ganze Justizapperat damit belastet werden?

Stimmen auch Sie im Bundestag gegen ein neues Sexualstrafrecht !!

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Gieseking,

Ihre Kritik teile ich. Eine Verschärfung des geltenden Sexualstrafrechts lehne ich grundsätzlich ab. Insbesondere halte ich eine generelle Anhebung des Schutzalters auf 18 Jahre und die Einstufung aller Jüngeren als Kinder nicht nur für unnötig und weltfremd sondern für juristisch bedenklich.
Der dem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Rahmenbeschluss (2004/68/JI) hebelt das gewachsene System der Schutzaltersgrenzen des deutschen Sexualstrafrechts aus und führt dadurch teilweise zu Veränderungen des den Straftatbeständen zu Grunde liegenden Schutzzwecks. Leider führt der Gesetzentwurf der Bundesregierung diesen Mangel fort. Dies ist in weiten Teilen durch den Rahmenbeschluss vorgegeben, der alle unter 18-jährigen als Kinder definiert. Diese Gleichsetzung kritisiert die Fraktion DIE LINKE und hat sich daher bei den fraktionsübergreifenden Beratungen für eine möglichst zurückhaltende Umsetzung des Rahmenbeschlusses eingesetzt.

Eine Verschärfung des geltenden Sexualstrafrechts erscheint mir hier als billiger Populismus der Regierungsparteien. Die geplanten Änderungen sind zudem undurchdacht und fügen sich in den allgemeinen Trend des Grundrechtsabbaus ein. Dem Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form werde ich auf keinen Fall zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Jelpke