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Warum sind im Saarland Prüfungseinrichtungen vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen? Prüfungsaufgaben können daher nicht online angefragt werden.

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Frage von Joachim S. •

Warum sind im Saarland Prüfungseinrichtungen vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen? Prüfungsaufgaben können daher nicht online angefragt werden.

In vielen Bundesländern ist der Download von Prüfungsaufgaben möglich, in anderen wird dies geprüft.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

in der Tat ist die Anwendung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes im Bereich von Prüfungseinrichtungen eingeschränkt. Dies ergibt sich aus § 1 S. 4 SIFG. 

Der Hintergrund dieser gesetzlichen Bereichsausnahme besteht darin, dass im Prüfungsverfahren mit sensiblen Daten gearbeitet wird, deren Offenlegung die Funktionalität des Prüfungsverfahrens beeinträchtigen kann.  

Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht möglich, aktuelle oder bereits gelaufene Prüfungsaufgaben anzufragen. Bei aktuellen Prüfungsaufgaben ergibt sich das aus der Natur der Sache. Bei bereits gelaufenen Klausuren oder sonstigen Prüfungsaufgaben stellt sich die Sachlage aber ähnlich dar. Da solche Aufgaben unter den Prüfungsämtern oft ausgetauscht und auch wiederverwendet werden können, würde auch hier eine Offenlegung das Prüfungsverfahren beeinträchtigen. 

 

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