Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.

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Ulrike Bahr
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Frage von Kamilla M. •

Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.

Diesen unzureichenden Impfstatus könnte dann der Arbeitgeber oder eine andere Kontakt- oder Kontroll-Person den Behörden melden und auf diese Weise könnte man sich dann auch ein Impfregister sparen.

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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie vielleicht aus der Presse schon entnommen haben, gibt es aktuell mehrere Entwürfe, die für eine allgemeine Impfpflicht in Frage kommen: eine Impfpflicht für alle ab 18, ab 50, eine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen oder auch eine Abkehr davon. Zum jetzigen Zeitpunkt werden alle Argumente für und gegen eine Impfpflicht sorgfältig geprüft und abgewogen.

Ob es zu einer Impfpflicht kommt und inwieweit diese in ihren Möglichkeiten ausgestaltet ist, lässt sich aktuell nicht sagen.

Dementsprechend kann ich Ihre Frage, ob 2G- und 3G-Regelungen nach der Einführung einer Impfpflicht weiter bestehen sollen, nicht genau beantworten.

Der Sinn und Zweck einer allgemeinen Impfpflicht

Wie Sie vielleicht aus der Presse bereits entnommen haben, gelten im Bundestag seit vergangener Woche verschärfte Corona-Regeln. Hintergründe dafür sind die derzeit stark anwachsenden Infektionszahlen und die Ausbreitung der Omikron-Variante, welche auch für die Liegenschaften des Bundestags eine wachsende Ansteckungsgefahr darstellt. Deswegen wurden die Maßnahmen zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages weiter ausgebaut.

Abgeordnete dürfen den Plenarsaal nur noch betreten, wenn sie doppelt geimpft – beziehungsweise genesen – sind und zusätzlich ein aktuelles negatives Schnelltestergebnis vorlegen können. Ausgenommen davon sind Geboosterte. Parlamentarier, die diese 2G-plus-Vorgaben nicht erfüllen, können die Plenarsitzung wie bislang von der Besuchertribüne verfolgen. Hierfür müssen sie künftig allerdings ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen. Selbsttests werden dabei nicht akzeptiert. Auf der Tribüne kann der pandemiebedingte Mindestabstand von 1,50 Metern verlässlich eingehalten und somit der Gefahr des höheren Infektionsrisikos begegnet werden. Erklärungen und Redebeiträge können über Saalmikrofone abgegeben, Wahlen und Abstimmungen mittels entsprechender Wahlurnen und Kabinen durchgeführt werden, die dort zur Verfügung stehen. Alle Bundestagsabgeordneten können also nach wie vor ihre Arbeit aufnehmen, von ihren Rechten Gebrauch nehmen und werden von den aktuellen Corona-Regeln nicht eingeschränkt.

Sie schreiben, dass die Impfpflicht niemals kommen darf und bezichtigen demzufolge einen Großteil der Abgeordneten der Lüge. Ich kann Ihre Kritik verstehen. Es ist vieles in der Kommunikation nicht gut gelaufen. Und ja, ich gebe zu, dass wir mit den Appellen an die Freiwilligkeit und an die Vernunft leider das Ziel – eine Grundimmunisierung in der Bevölkerung – nicht erreicht haben. Wir Politiker:innen mussten uns auch mit einer neuen Situation auseinandersetzen, und dabei sind auch Fehler gemacht worden. Nichtsdestotrotz bin ich überzeugt, dass wir diese Pandemie nur mit einer hohen Durchimpfungsrate meistern können. Die Alternative – das Erkranken und die hoffentlich vollständige Genesung möglichst vieler Menschen – fordert einen zu hohen Preis im Vergleich zur Einführung einer möglichen Impfpflicht.

Ein Blick in den Gesundheitsbereich unterstreicht dies: In der nun fünften Welle arbeitet nach zwei Jahren Corona-Pandemie das deutsche Gesundheitssystem aktuell unter sehr hoher Last. Neben einer konstant hohen Zahl von COVID-19 Patient:innen mit starker Belastung, insbesondere der Intensivbereiche, ist die Versorgung der nicht-COVID Erkrankten bereits in Teilen eingeschränkt. Pflegekräfte und auch ärztliches Personal halten dem ständigen hohen Druck nicht mehr stand und verlassen den Beruf.

Ich halte deshalb die Pflicht, einen ausreichenden Impfschutz aufweisen zu müssen, auch aus der verfassungsrechtlichen Perspektive für angemessen, da sie dem öffentlichen Gesundheitsschutz dient.

Langfristig kann die Pandemie nur beendet werden, wenn wir mit einer Grundimmunisierung der Bevölkerung weiteren Mutationen des Virus gelassen entgegentreten können. Eine Impfpflicht kann dafür ein entscheidendes Mittel sein, um die Weichen für ein Corona-konformes Leben zu stellen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort zu den Corona-Regeln des Bundestags weiterhelfen konnte und dass Sie meine Position zum Thema Impfpflicht nachvollziehen können.

Freundliche Grüße aus Berlin

Ulrike Bahr, MdB

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