Guten Tag Frau Bahr, bitte erklären Sie mir einmal was die Rentenerhöhung 2022 mit den allgemeinen Hilfen ( 9€ Ticket, etc.) zu tun haben.
Herr Scholz sagt heute in der Bundestagsanhörung Rentner haben ja auch eine Rentenerhöhung bekommen. Ergebnis : deshalb gibt es keinen Energiepauschalzuschuß. Frage, haben die Bundestagsabgeordneten:innen auch auf diesen Zuschuß verzichtet. Sie bekommen dieses Jahr doch auch eine Diätenerhöhung. Was tun Sie als Abgeordnete das ihre in ihrem Wahlkreis lebenden Rentner eine Erhöhung bekommen. Haben Sie überhaupt ein Mitspracherecht oder entscheidet Olaf Scholz gutherrlich. Ich war einmal aktiver SPD-Politiker und schäme mich heute für diese Partei. Sagt Ihnen der Name Ottmar Schreiner etwas.
Gruß Dieter C.
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 06.07.22. Ich kann Ihren Unmut verstehen. Es ist richtig, dass Rentner:innen die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro nicht erhalten. Betrachtet man jedoch das Gesamtpaket aller Maßnahmen, so wird deutlich, dass Rentner:innen keinesfalls von den beiden geschnürten Entlastungspaketen ausgeschlossen sind und ihnen ebenfalls eine ganze Reihe von Entlastungen zugutekommen. Hierauf möchte ich gerne näher eingehen.
Gerade für einkommensschwache Rentner:innen haben wir besondere Maßnahmen getroffen. Wer bedürftig ist und auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen ist, erhält aus jedem der beiden Pakete jeweils 100 Euro Einmalzahlung. Auch wer als Rentner:in Wohngeld bekommt, profitiert von der bereits beschlossenen Verdoppelung des Heizkostenzuschusses. Fast die Hälfte der Wohngeldempfänger:innen (46%) sind Rentner:innen. Sie profitieren also in großem Umfang von dieser Sonderzahlung (270 Euro). Diese Sonderzahlungen werden automatisch von Amts wegen angewiesen.
Allen Rentner:innen kommen natürlich auch die allgemein beschlossenen Maßnahmen zugute, wie etwa die Abschaffung der EEG-Umlage, welche den Strom verbilligen wird, sowie die gesenkte Steuer auf Kraftstoffe und das reduzierte ÖPNV-Ticket für 9 Euro monatlich für 90 Tage.
Ab Juli erhalten Rentner:innen dauerhaft eine Rentenerhöhung in Höhe von 5,35% (West) bzw. 6,12% (Ost). Es ist richtig, dass die Rentenerhöhung der durch die Inflation gestiegenen Preise nicht vollständig entgegenwirken kann. Sie leistet jedoch einen Beitrag, den erhöhten Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Die Bundesregierung hat das zweite Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Ein drittes Paket ist in Planung. Dabei werden wir insbesondere auch die Situation der Rentner:innen noch einmal besonders im Blick haben. Unser Generalsekretär Kevin Kühnert hat vorgestern presseöffentlich angekündigt, dass vor allem für Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten etwas geschehen muss (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/kuehnert-will-entlastungen-fuer-menschen-mit-niedrigen-renten,TAgi6Vw; Stand: 07.07.2022).
Die Diätenerhöhung der Abgeordneten sind an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Im vergangen Jahr sanken die Löhne der Bevölkerung im Schnitt aufgrund der Coronakrise, dementsprechend sanken auch die Abgeordnetendiäten. Dieses Jahr steigen die Diäten der Abgeordneten um 3,1 %. Dies entspricht dem vom statistischen Bundesamt errechneten Lohnplus. Zu den Diäten gibt es keinen Energiekostenzuschuss.
Selbstverständlich werden alle Gesetzesänderungen zwischen den Koalitionspartnern verhandelt, in der Fraktion besprochen und demokratisch abgestimmt. Ganz gewiss entscheidet Olaf Scholz nicht „nach Gutsherrenart“.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Bahr