Was unternehmen Sie, damit wenigstens einige der schlimmsten Tierquälereien endlich abgeschafft werden? Wann kommt endlich ein ECHTES Tierschutzgesetz?

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Ulrike Bahr
SPD
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Frage von Karina S. •

Was unternehmen Sie, damit wenigstens einige der schlimmsten Tierquälereien endlich abgeschafft werden? Wann kommt endlich ein ECHTES Tierschutzgesetz?

Sehr geehrte Frau Bahr,

der aktuelle Entwurf des überarbeiteten Tierschutzgesetzes, was im Herbst verabschiedet werden soll, ist sehr enttäuschend und lässt weiterhin viele Tierquälereien zu.

- Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

- Amputationen ohne Betäubung, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

- Jegliche Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

- Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

- Wildtierarten im Zirkus

- Verkauf von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen, obwohl die Tierheime voll sind!

- Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

All diese Aufzählungen bedeuten Tierquälerei!

Alleine können die Tiere nicht für sich einstehen. Frau Bahr, bitte helfen Sie den Tieren!

Danke!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre zurecht kritischen Nachfragen. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf erwartet. Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert.

Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung geht, werden die Verhandler:innen der SPD-Bundestagsfraktion deshalb verschiedene Punkte ansprechen und sich dafür einsetzen, möglichst viel davon gegenüber unseren Koalitionspartnern durchzusetzen. Dafür ist es sehr hilfreich, viele Menschen wie Sie hinter uns zu wissen.

Mit den neuen Regelungen will das BMEL die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen.

Zudem stehen den kontrollierenden Behörden künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung. Auch das wird den Tierschutz weiter stärken. Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen hilft den Behörden dabei, systemische Mängel im Schlachtprozess (z.B. mangelhafte Betäubungsgeräte) aufzudecken. Außerdem soll die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmalen durch ein Ausstellungs- und Werbeverbot sinken.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr

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