Wie bewerten Sie die geplante Novellierung des IFG?
Sehr geehrter Herr Dr. G.,
die geplante Neuregelung des IFG (Informationsfreiheitsgesetz) halte ich kurz gesagt für eine Katastrophe, insofern die politische Willensbildung der Bürger ja eine ausreichende Informationsfreiheit voraussetzt. Die Absicht dahinter ist leicht erkennbar: Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus sollen die Informationsrechte, insbesondere von unliebsamen Medien, massiv eingeschränkt werden. Die Auskunftsrechte sollen ja zukünftig nur noch für „natürliche Personen“ gelten, die zudem auch noch ein „berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“
Mit anderen Worten, was ein berechtigtes Interesse ist, entscheidet zukünftig der Staat, dem der einzelne Bürger dann ungeschützt gegenübersteht und der ggf. juristisch sein berechtigtes Interesse belegen muss. Wie viele Bürger werden von diesem „Recht“ dann noch Gebrauch machen? Ich denke, die Antwort ist klar. Im Kern richtet sich die Novellierung daher vor allem gegen Medien, Verbände und andere Organisationen, die sowohl über die finanziellen Mittel als auch über ausreichend „Manpower“ verfügen, einem Staat, der lieber unkontrolliert bleibt, zur Transparenz zu nötigen.
Ohne dieses Instrument wären z.B. die skandalösen Verflechtungen in der Masken-Affäre, das Maut-Desaster oder die Kungelei der Klimastiftung in MV bis heute weitgehend unbekannt. Dass die daran beteiligten Parteien ein Interesse daran haben, diesem Schlupfloch der Transparenz einen Riegel vorzuschieben ist vielleicht verständlich, macht es aber umso schlimmer. Für die Bürger und die Demokratie wäre ein solches „Maulkorbgesetz“ ein schwerer Schlag.
