Frage an Ursula Groden-Kranich bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
CDU
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Frage von Martin P. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Martin P. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,

Sie geben an, neben Ihrem Mandat Geschäftsführerin der Guesthouse Speyer GmbH in Mainz zu sein. Zudem sitzen Sie in diversen Aufsichtsräten sowie im Verwaltungsrat einer Sparkasse. Warum machen Sie keine Angaben zu der Höhe der Einkünfte, die mit all diesen Nebentätigkeiten verbunden sind? Mich würde ferner interessieren, welcher zeitliche Aufwand mit all Ihren Nebentätigkeiten verbunden ist.

Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüße
Martin Peters

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Auf der Website des Deutschen Bundestages finden Sie, direkt unter den Veröffentlichungspflichtigen Angaben der jeweiligen Abgeordneten, einen Link zu den Hinweisen "zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (https://www.bundestag.de/static/appdata/Hinweise_zur_Veroeffentlichung.pdf). Diese Verhaltensregeln sind für uns Abgeordnete maßgeblich und hierin liegt auch der Grund, weshalb keine Vergütungen meiner Nebentätigkeiten angegeben sind. Wie Sie dem PDF entnehmen können, besteht eine Anzeigepflicht für alle Einkünfte von mehr als 1000 Euro im Monat oder 10000 Euro im Jahr. Würde ich für eine Nebentätigkeit diese Grenzen überschreiten, so würde dies durch die Bundestagsverwaltung mit dem Zusatz "Stufe I" versehen werden. Insgesamt gibt es zehn solcher Stufen, die Sie allesamt dem obigen PDF entnehmen können. Da ich diese Grenze bei keiner meiner Nebentätigkeiten erreiche, ist auch keine Vergütung im Sinne der Verhaltensregeln anzugeben. Diese Entscheidung obliegt im Übrigen der Bundestagsverwaltung und nicht mir als Abgeordnete.

Meine Nebentätigkeiten, die sich aus meinem politischen Mandat ergeben (Aufsichtsrat etc.), sind somit entweder ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung oder liegen unterhalb der Stufe I der zu veröffentlichenden Einkünfte.

Der zeitliche Aufwand meiner Nebentätigkeiten richtet sich nach der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung. Sie können davon ausgehen, dass ich immer gut vorbereitet in die Sitzungen gehe, ohne dabei meine Haupttätigkeit zu vernachlässigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Groden-Kranich