Was muss noch passieren, damit Sie sich für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzen?
Sehr geehrte Frau Leidig,
die aktuellen Umfragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (AfD bei 38 %) bereiten mir große Sorge. Eine handlungsfähige Regierung ohne die AfD rückt in weite Ferne; die Zersetzung der Demokratie von innen droht.
Wir haben jedoch ein wirksames Mittel: Ein Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG. Da auf Bundesebene derzeit wenig Initiative besteht, ist der Weg über den Bundesrat entscheidend. Mit Berlin, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg sind bereits 14 von 35 benötigten Stimmen für ein Verfahren vorhanden. Baden-Württemberg ist hier das Zünglein an der Waage.
Der Moment ist historisch – politische Mehrheiten für diesen Schritt werden künftig kaum einfacher zu erreichen sein. Angesichts der erdrückenden Beweislage durch den Verfassungsschutz frage ich Sie: Was muss noch passieren, damit Sie sich aktiv für die Einleitung des Verfahrens einsetzen?
Ich hoffe, Sie sind sich Ihrer historischen Verantwortung in dieser Phase bewusst.
Für uns Grüne ist klar: Die AfD ist Brandbeschleuniger des Rechtsextremismus in Deutschland. Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch geboten, mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen diese Partei vorzugehen. Und ich finde, dass dazu auch die Prüfung eines AfD-Verbots gehört. Ein Verbotsverfahren muss gründlich, parteiübergreifend und rechtssicher vorbereitet werden. Denn ein Scheitern wäre fatal.
Wir Grüne setzen uns aktiv für die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens ein. Im November 2024 haben Bundestagsabgeordnete aller demokratischen Fraktionen bereits einen gemeinsamen Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens eingereicht. An diese parteiübergreifende Zusammenarbeit wollen wir anknüpfen. Unsere Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Katharina Dröge und Britta Haßelmann, haben im Herbst 2025 die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag eingeladen, die Einleitung eines solchen Verfahrens gewissenhaft und gemeinsam zu prüfen.
Das Verbotsverfahren ist ein präventives Verfahren. Das heißt, es ist gerade für den Zeitpunkt gedacht, an dem eine Partei noch nicht an der Macht ist. Mit Blick auf die Umfragewerte in manchen Bundesländern ist deshalb schnelles Handeln erforderlich.
Die Einstufungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ in mehreren Bundesländern sowie der bundesweite Verdachtsstatus sind höchst-alarmierende Signale.
Die AfD greift in Teilen nachweislich die Menschenwürde ganzer Bevölkerungsgruppen an und arbeitet gezielt an der Delegitimierung unseres Rechtsstaats. Das widerspricht den Grundwerten unseres Grundgesetzes fundamental. Gleichzeitig gilt: Ein Parteiverbot ist zweifellos das schärfste Instrument der wehrhaften Demokratie, und seine Anwendung unterliegt hohen rechtlichen Hürden.
Ein Parteiverbotsverfahren kann ausschließlich auf Bundesebene angestoßen und durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Gleichwohl tragen wir auch im Land politische Verantwortung, indem wir den politischen Diskurs prägen. Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg verteidige ich die Grundrechte, die Menschenwürde und die demokratischen Institutionen konsequent.
