Wann wird der Genesenenstatus entsprechend den neuen Erkenntnissen und Empfehlungen der Virologen (siehe https://g-f-v.org/2021/09/30/4411/) verlängert? Welche Nachweise braucht der Genesene dafür?

EIN Brandenburg - EIN ADLER
Uwe Adler
SPD
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Frage von Jana W. •

Wann wird der Genesenenstatus entsprechend den neuen Erkenntnissen und Empfehlungen der Virologen (siehe https://g-f-v.org/2021/09/30/4411/) verlängert? Welche Nachweise braucht der Genesene dafür?

Sehr geehrter Herr Adler, es wäre für Genesene eine große und ihrer nun auch durch die Wissenschaft belegten starken Immunität angemessene Erleichterung, wenn der Genesenennachweis über die 6 Monate hinaus Gültigkeit erhielte. Sollte man über Testverfahren zum Nachweis bestehender Immunität nachdenken, bedenken Sie bitte, dass Antikörper nicht die einzigen Träger der Immunität sind, sondern nachhaltiger die T-Zellen und Gedächtniszellen für Immunantworten sorgen. Nach dem jetzt aktualisierten Stand der Forschung bräuchten wir Genesene uns dann erst nach etwa 12 Monaten um eine Impfung zu kümmern. Auch das wäre entlastend und könnte helfen, Impfstoffe an bedürftigere Länder abzugeben. Vor allem aber nähme die Entscheidung für Verlängerung des Genesenenzertifikates Druck von den Betroffenen.
Herzliche Grüße
Jana W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gern beantworten möchte.

Vielen Dank auch für Ihren Denkanstoß, den ich für prüfenswert halte. Erst vor wenigen Tagen wurde in der Schweiz beschlossen, dass die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Genesene auf 12 Monate verlängert werden kann.

In der Bundesrepublik, wie insgesamt auf europäischer Stufe mit wenigen Ausnahmen auch, gilt aktuell weiterhin eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen. Ob diese zeitliche Begrenzung auf sechs Monate wirklich sinnvoll und notwendig ist, sollte diskutiert werden. Schon jetzt sind einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Ansicht, dass die Sechs-Monats-Regel mittlerweile einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. Eine Zertifikatverlängerung könnte sicher davon abhängen, wie es um den Antikörpernachweis der einzelnen Person bestellt ist. Eine entsprechende Testung im Vorfeld könnte somit sicher ein wichtiger Baustein sein.

Ich glaube, wie ich sicher auch für meine SPD-Landtagsfraktion sprechen kann, dass wir uns der Debatte um eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer für Genesenenzertifikate nicht verschließen werden. Wir werden dies mit den Vertreterinnen und Vertretern des Brandenburger Gesundheits- und Sozialministeriums diskutieren, wie auch mit externen Expertinnen und Experten der Wissenschaft oder des Gesundheitswesens, was unsere Fraktion für eine umfassende Meinungsbildung schon seit Monaten macht. Insgesamt sehen wir, dass es bei vielen Punkten aktuell Bewegung und Diskussionsbedarf gibt, wie beispielsweise auch, wie lange der Impfschutz anhält. Wir vertrauen insgesamt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. 

Wichtig ist, dass wir alle aufgrund der aktuellen weltweiten pandemischen Lage und der Ausbreitung verschiedener  SARS-CoV-2-Varianten, weiterhin Vorsicht und Rücksicht walten lassen sowie  Abstands- und Hygienemaßnahmen einhalten. Das Impfen muss weiterhin aktiv beworben werden, wie es weiterhin auch eine aktive Aufklärung braucht.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Uwe Adler

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