Wie positionieren Sie sich zur geplanten EU-Chatkontrolle?

Uwe Dorendorf MdL im Landtag Hannover
Uwe Dorendorf
CDU
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Frage von Jörn G. •

Wie positionieren Sie sich zur geplanten EU-Chatkontrolle?

Sehr geehrter Herr Dorendorf, ich wende mich aus Ihrem Wahlkreis an Sie, da mir der Schutz unserer digitalen Grundrechte und der Privatsphäre ein großes Anliegen ist. Die aktuellen Entwicklungen zur EU-Chatkontrolle und Verfahren wie das Client-Side-Scanning besorgen mich zutiefst! Das anlasslose Scannen privater Nachrichten hebelt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus und stellt Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Experten warnen zudem vor massiven Sicherheitslücken, die dadurch für Kriminelle entstehen.Ich möchte Sie daher fragen: Wie stehen Sie persönlich zu den Plänen der Chatkontrolle?Welche konkreten Schritte unternehmen Sie oder Ihre Fraktion, um sicherzustellen, dass Deutschland im EU-Rat diesem Entwurf zur Massenüberwachung endgültig die Zustimmung verweigert, nach der mehr als dreisten versuchten Einführung durch die Hintertür. ? Über eine konkrete Stellungnahme von Ihnen würde ich mich sehr freuen.Mit freundlichen Grüßen Jörn G.

Uwe Dorendorf MdL im Landtag Hannover
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die Wahrung der Privatsphäre und die Absicherung des digitalen Kommunikationsgeheimnisses stellen grundlegende Pfeiler unseres freiheitlichen Rechtsstaates dar, die jedoch stets in ein austariertes Verhältnis zu den Erfordernissen einer handlungsfähigen Gefahrenabwehr und einer effektiven Strafverfolgung gebracht werden müssen. Eine anlasslose, flächendeckende Überwachung privater Kommunikation lehne auch ich ab. Diese Position entspricht auch der Linie der EVP-Fraktion und der Grundhaltung der Union. Im Übrigen lässt das europäische Datenschutzrecht dies ohnehin nicht zu (das ist der Kern der ePrivacy-Verordnung).

Gleichzeitig hat der Schutz vulnerabler Gruppen (insbes. von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Grooming) höchste Priorität, weshalb Datenschutz nicht zum Täterschutz geraten darf und den Sicherheitsbehörden bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf klarer rechtsstaatlicher Grundlage wirksame, zielgerichtete sowie richterlich und parlamentarisch kontrollierte Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stehen müssen. Nur für diese Ausnahme hebt die EU ihre strengen Datenschutzregeln auf, explizit aber ohne ein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die (z. B. bei WhatsApp) mittlerweile Standard ist. Weiters ist die nun getroffene neue Regelung zunächst bis zum 3. April 2028 befristet.

Als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages verfolge ich die Debatte weiterhin aufmerksam. Wohlgemerkt bleibt mein Einfluss als Landespolitiker auf das Einwirken auf die LReg (Bundesrat), meine Fraktion und den parteiinternen Austausch mit der Bundes- und Europaebene beschränkt. In jedem Fall seien Sie versichert, dass ich mich für eine ausgewogene Lösung, die verhältnismäßig ist, Bürgerrechte wahrt und den Behörden zugleich die notwendigen Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung an die Hand gibt, aussprechen werde.

Beste Grüße

Ihr Uwe Dorendorf MdL

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