Frage an Uwe Feiler von Mathias D. bezüglich Innere Sicherheit
Wie stehen Sie persönlich zur Thematik der Rasseliste?
Werden Sie sich für Abschaffung der Diskriminierung einzelner Rassen und deren Halter einsetzen oder sehen Sie die Erfassung einzelner Hunderassen auf Verbotslisten als probates Mittel zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage vom 15.08.2017. Neben dem Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes ist es grundsätzlich Ländersache, den Gefahren, die von verschiedenen Hunden bzw. Hunderassen ausgehen können, vorzubeugen. So können laut Hundehalterverordnung in Brandenburg nicht nur Hunde aufgrund ihrer rassespezifischen Merkmale als „gefährlich“ eingestuft werden, sondern auch durch bspw. besonders große Angriffslust oder Aggressivität. So wird ermöglicht jeden Hund als Einzelfall einzuschätzen und nicht zu pauschalisieren. Diese Regelungen erachte ich als sinnvoll zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und sehe daher keinen Änderungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Uwe Feiler