Werden Sie an Ihre Zustimmung zur Einführung eines digitalen Euro (digitales Zentralbankgeld) die Bedingung knüpfen, dass Transaktionen zumindest bis zu einer Höhe von 10.000 Euro anonym bleiben?

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Frage von Jan M. •

Werden Sie an Ihre Zustimmung zur Einführung eines digitalen Euro (digitales Zentralbankgeld) die Bedingung knüpfen, dass Transaktionen zumindest bis zu einer Höhe von 10.000 Euro anonym bleiben?

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Sehr geehrter Herr M.,

die Einführung eines digitalen Euro steht kurzfristig nicht auf der parlamentarischen Agenda. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir aber unseren generellen Standpunkt zu dem Thema in einem Positionspapier formuliert. 

Transaktionen von Krypto-Assets haben gerade im grenzüberschreitenden Handel viele Vorteile. Sie können kostengünstiger und schneller durchgeführt werden, als Euro-Überweisungen. Krypto-Assets unterliegen aber starker Volatilität und manipulierten Kursen. Für den geschäftlichen Zahlungsverkehr sind sie daher nur bedingt geeignet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die Vorteile der Blockchain-Technologie von der Schattenwirtschaft in legale und seriöse Geschäftsmodelle überführen. Wir setzen uns hier für eine einheitliche Regulierung in der EU ein. Denn die Einführung eines digitalen bzw. elektronischen Euro (E-Euro) würde eine seriöse Schnittstelle zwischen Fiat-Währungen und der Token-Ökonomie schaffen. Dieser digitale Euro hätte keinen Einfluss auf die Geldpolitik. Insbesondere wird kein neues Geld geschaffen, sondern ein kleiner Teil der bestehenden Geldmenge digitalisiert und einer globalen Infrastruktur zugänglich gemacht. Die Bedeutung des Euro als globales Zahlungsmittel soll durch die digitale Zugänglichkeit im Wettbewerb mit anderen Währungen gestärkt werden. Der E-Euro sollte ein mit den meisten Wallets kompatibler Token sein. Die Zentralbanken oder die von ihnen beauftragten Geschäftsbanken sollten stets die Kontrolle über den Token-Smart-Contract (das ist vereinfacht das Buch, in dem der E-Euro geführt wird und in dem die Transaktionsregeln usw. einprogrammiert werden) ausüben. Es ist aus Sicht unserer Fraktion wichtig, dass staatliche Akteure eigenes Know-How aufbauen. Die Hoheit der Zentralbanken über den E-Euro kann darüber hinaus bei der Rechtsdurchsetzung helfen. Bei kriminellen Aktivitäten etwa können die E-Euro eingefroren und ggf. entwertet bzw. eingezogen werden. Der E-Euro könnte im grenzüberschreitenden Verkehr zu einer einfachen, kostengünstigen und schnellen Zahlung eingesetzt werden. 

Wie genau ein solches Gesetz am Ende aber ausgestaltet werden wird, wird sich jedoch erst im Laufe der parlamentarischen Beratungen zeigen. 

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Feiler

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