Wieso haben Sie für GKV-Reform gestimmt trotz Ihrer Antwort von 12.6.26, dass sie die psychotherapeutische Versorgung unterstützen wollen. Das ist ein Widerspruch.
Sehr geehrte Frau C.,
das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel ist eine zügige und zugleich nachhaltige Verbesserung unserer Gesundheitssystems. Damit diese Transformation gelingen kann, brauchen wir jetzt eine finanziell stabile GKV. Wir vermeiden jetzt Beitragssatzerhöhungen in ein zu teures System und wir beginnen gleichzeitig mit erforderlichen Strukturreformen.
Das Gesetz hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Dabei war es uns wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Vielmehr mussten alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten, wobei uns als SPD-Bundestagsfraktion vollkommen klar war, dass Versicherten mit dem historischen Anstieg des Zusatzbeitrags in den vergangenen Jahren bereits in Vorleistungen getreten waren.
Bezugnehmend auf die Situation im Bereich der Physiotherapie sind wir bereits mit unserem Koalitionspartner im Rahmen eines Entschließungsantrages zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz übereingekommen, ergänzende Verbesserungen für die Versorgung noch in diesem Herbst auf den Weg zu bringen.
Die geplanten zusätzlichen Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung durch den Entschließungsantrag belaufen sich auf über 100 Millionen Euro. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.
Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes besonders aufmerksam verfolgen. Dazu stehen wir in engem Kontakt mit allen Beteiligten. Sollte es zu Fehlentwicklungen kommen, werden wir sehr schnell entsprechende Korrekturen prüfen.
Mit bestem Gruß
Uwe Schmidt
