Frage an Uwe Schummer bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Uwe Schummer
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Frage an Uwe Schummer von Thomas S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Schummer,

ich habe die Republik Argentinien auf Zahlung seit 2002 nicht mehr bedienter Anleihen vor dem OLG Frankfurt verklagt und gewonnen.

Argentinien hat sich bei der Auflegung solcher Anleihen (Emissionsbedingungen) ausdrücklich dem deutschen Recht unterworfen.

Über das Doppelbesteuerungsabkommen (Stichwort: Fiktive Quellensteuer) mit der Rep. Argentinien wurden auch seitens der dt. Regierung zusätzliche Anreize für heimische Sparer gesetzt, argentinische Staatsanleihen zu erwerben. Somit sollte seinerzeit indirekte Entwicklungshilfe gegeben werden. Das Doppelbe- steuerungsabkommen hat auch heute noch seine Gültigkeit.

Die dt. Rechtssprechung interessiert die Verantwortlichen von Argentinien heute aber genau null. Im Gegenteil, trotz 100er verlorener Prozesse überzieht Argentinien die deutschen Gerichte mit von vorneherein sinnlosen Berufungen und Eingaben.

Wie können Sie als Volksvertreter mich und viele tausend anderer Bundesbürger vor der Willkür eines Staates schützen, der seit nunmehr 7 Jahren die deutschen Gläubiger und unsere Rechtssprechung verhöhnt, obwohl sich die wirtschaftlichen Rahmendaten in Argentinien wesentlich verbessert haben und die Devisenreserven der arg. Zentralbank eine Rückzahlung der ausstehenden Schulden längst zulassen würde?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Stapper

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stapper,

der von Ihnen geschilderte Vorfall ist ärgerlich und zeigt, wie schwierig es ist, deutsche Rechtsansprüche in Argentinien durchzusetzen. Dabei gibt es politische Rahmenabkommen, die jedoch durch eine unterschiedliche Rechtsauffassung unterlaufen werden. Zu Ihrem Anliegen stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Staatsnotstand nicht dazu berechtigt, privaten Gläubigern die Zahlungen zu verweigern. Die Bundesregierung steht wegen dieser generellen Thematik im Gespräch mit der argentinischen Regierung. Sie kann jedoch politisch nicht in die Gewaltenteilung eines anderen Landes eingreifen. Für einen Bundestagsabgeordneten ist dies noch weniger möglich. Deshalb empfehle ich Ihnen folgende Internetadresse unter der Sie Mitstreiter und die jeweils aktuellen Informationen zur Thematik finden können: http://www.argentinienanleihen.de.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB