Wie setzen Sie sich für ein besseres Tierschutzgesetz ein?

Valentin Lippmann
Valentin Lippmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Annett F. •

Wie setzen Sie sich für ein besseres Tierschutzgesetz ein?

Sehr geehrter Herr Lippmann,
es muss unbedingt die Anbindehaltung untersagt werden.
Tiertransporte in Länder außerhalb der EU müssen aufhören.
Wilde Tiere dürfen in unseren Zeiten nicht mehr im Zirkus leben und auftreten.
Sind Sie nicht dieser Meinung?
Beste Grüße, Annett F., 01217 Dresden

Valentin Lippmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau F.

ich stimme Ihnen in allen Punkten zu. Leider gibt es auch ein "Aber". Daher möchte ich zu allen drei Punkten etwas weiter ausholen und Ihnen die aktuelle Lage etwas näher bringen: 

Die Anbindehaltung bei Rindern gilt als eine umstrittene Haltungsform, die vor allem noch in Bayern und Baden-Württemberg verbreitet ist. In Sachsen hat die Anbindehaltung so gut wie keine Bedeutung mehr. Viele Landwirte haben in den letzten Jahrzehnten bereits ohne staatliche Auflagen oder politischen Druck auf modernere Systeme umgestellt. Die Umstellung auf alternative Haltungsformen ist oft mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden. Bei Neuinvestitionen oder Neubauten entscheiden sich die Betriebe daher vermehrt für Laufställe, die idealerweise auch einen Auslauf für die Tiere bieten. Insbesondere kleinere Betrieben geben eher die Tierhaltung auf, anstelle zu investieren. In Sachsen ist die Anbindehaltung nahezu verschwunden, da nur noch 3,6 % der Rinder in solchen Ställen gehalten werden.

Wir setzen uns für die Abschaffung von Anbindehaltung ein und fordern eine tiergerechte Haltung. Wir unterstützen Landwirte dabei, ihre Betriebe auf alternative Haltungsformen wie Laufställe umzustellen, um den Tierschutz zu verbessern und den Anforderungen moderner Landwirtschaft gerecht zu werden.

Tiertransporte in Drittländer lehnen wir BÜNDNISGRÜNE auf Grund des damit verbundenen großen Leids für die betroffenen Tiere ab. Deshalb setzten wir uns für ein Verbot ein.

Auf Landesebene müssen wir uns allerdings bewusst machen, dass Regelungen hierzu von der EU und dem Bund erlassen werden müssen. Im Herbst hat unser grünes Bundeslandwirtschaftsministerium bilaterale Veterinärbescheinigungen mit bestimmten Drittstaaten für Langzeittransporte von lebenden Wiederkäuern zurückgezogen. Die aktuellen Transportzahlen zeigen, dass diese Maßnahme wirksam war und deutlich weniger Tiere direkt aus Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU transportiert wurden. Im Gegenzug nahmen aber die Transporte in Drittstaaten über andere EU-Länder wie Ungarn oder Belgien zu, so dass die Gesamtzahl der aus der EU exportierten Rinder nicht signifikant zurückging. Daher ist ein europaweites Verbot notwendig.

In Sachsen konzentrieren wir uns auf die wirkvolle Umsetzung der bestehenden Regelungen. Tiertransporte in Drittländer sind nur erlaubt, wenn die Versorgungsstationen, an der Tiere unterwegs ausgeladen, gefüttert, getränkt und ruhen gelassen werden sollen, ordnungsgemäß ausgestattet und behördlich zugelassen sind. Ein weiterer Baustein sind Kontrollen von Tiertransporten. Für die nächste Legislaturperiode haben wir uns vorgenommen, die Kontrolldichte weiter zu intensivieren. Anstelle von Tiertransporten in Drittstaaten, soll die Versorgung mit einheimischen Fleischprodukten durch den Wiederaufbau regionaler Schlachtstrukturen sowie die Etablierung von hofnahen und mobilen Schlachtungen sichergestellt werden.

Auch bei Zirkustieren setzen wir uns für ein Verbot ein. Auch hier gilt jedoch: das Bundesrecht muss geändert werden.  In der Vergangenheit haben Gerichte mehrere Verbote von Zirkusaufführungen mit Wildtieren, welche durch Kommunen kommuniziert wurden, wieder aufgehoben. Grund ist, dass das Bundesrecht Wildtiere im Zirkus mit einer entsprechenden Genehmigung erlaubt. In dieser Legislaturperiode haben wir uns daher zusammen mit unseren Koalitionspartnern, an einer Bundesratsinitiative beteiligt, die jedoch nicht angenommen wurde. Umso mehr freuen wir uns, dass im aktuellen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene hierzu ein Verbot  geplant sind. 
 

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Lippmann
 

 

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