Frage an Verena Verspohl bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Verena Verspohl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael S. •

Frage an Verena Verspohl von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Verspohl,

zum Thema Video-Überwachung haben Sie sich m.E. nicht eindeutig positioniert. Sie behaupten mehr Video Überwachung wäre reine Symbol-Politik.Haben Sie da Erfahrungen oder gibt es Studien dazu? Und was sind für Sie neuralgische Punkte? Sagen Sie nicht Bahnhöfe oder öffentliche Plätze - da gibt es die Kameras ja schon! Die Video Überwachung gilt ja nicht nur präventiv. Ich denke soviel technisches Verständnis ist auch bei den Grünen vorhanden.

Beste Grüße
M. S.

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

Wir wollen keinen Überwachungsstaat. Deshalb lehnen wir nicht nur anlasslose Massenüberwachung durch staatliche Stellen ab, sondern schützen die Bürger*innen auch vor dem Datenhunger übermächtiger Konzerne.
Ich nannte den Ruf nach Kameras Symbolpolitik, weil eben oft reflexhaft nach einer Ausweitung der polizeilichen Videobeobachtung gerufen wird. Und ja, dafür gibt es Studien. Ich selbst bin nicht Fachpolitikerin für Innenpolitik und innere Sicherheit. Ressorts muss man sich natürlich aufteilen. Deswegen vertraue ich bei diesen Aussagen unseren Faschpolitikerinnen. Das sind vor allem Irene Mihalic, selbst erfahrene Polizisten und jetzt im Bundestag für uns und Verena Schäffer im Landtag.

Für GRÜNE in NRW steht fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für polizeiliche Videobe-obachtung nicht aufgeweicht und diese Maßnahmen nur zur Anwendung kommen dürfen, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen. Die Videobeobachtung muss immer in ein Sicherheitskonzept eingebunden und mit den örtlichen Akteur*innen abgestimmt werden. 2013 haben wir einer Verlängerung der Regelung im Polizeigesetz bis 2018 zugestimmt. Gleichzeitig haben wir für eine Evaluation dieser umstrittenen Maßnahme durch Wissenschaftler*innen gesorgt, um ihre Wirksamkeit besser beurteitlen zu können. Ohne eine gleichzeitige Beobachtung des Gefimten und sofortiges Einschreiten von Polizeibeamt*innen leistet Videoüberwachung keinen wirksamen Beitrag zur Gefahrenabwehr und stellt einen Eingriff in die Freiheit der Bürger*innen dar. Wir sprechen uns daher gegen eine ächendeckende und anlasslose Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus. Dies gilt auch für Gesichtserkennungssoftware, deren Einsatz den Grundrechtseingriff der einfachen Videoüberwachung enorm vertiefen würde. Denn die Annahme, dass teure technische Systeme automatisch zu mehr Sicherheit führen, ist trügerisch.

Ich hoffe ich habe Ihre Frage so beantwortet, dass Sie einen guten Überblick über meine und unsere Position bekommen konnten.

Viele Grüße sendet

Verena Verspohl