Frage an Viola von Cramon-Taubadel bezüglich Verbraucherschutz

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Viola von Cramon-Taubadel
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ernst B. •

Frage an Viola von Cramon-Taubadel von Ernst B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau von Cramon.

Was steht bei Ihnen an erster Stelle? Das Mandat oder die Partei?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Burgstett,

selbstverständlich steht für mich das freie Mandat an erster Stelle. Wie Sie vermutlich wissen, wird den Abgeordneten das freie Mandat durch das Grundgesetz Art. 38, Abs. 1 garantiert. Nichts desto trotz geben Parteien inhaltliche Grundsätze vor, mit denen sich Abgeordnete identifizieren. So bin ich selbstverständlich B90/DIE GRÜNEN beigetreten, weil sie für mich wichtige Bestandteile und Inhalte einer modernen Politik vertreten, hinter der ich persönlich stehe. Dadurch übernehmen Parteien eine Bündelung von Grundsätzen und Interessen, die für mich in einer repräsentativen Demokratie essentiell ist. Aber dass Abgeordnete von den parteilichen Mehrheitsmeinungen abweichen dürfen, ist für die Väter des Grundgesetzes selbstverständlich gewesen, ein "Fraktionszwang" war hier nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Viola von Cramon.

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