Frage an Volker Wissing von Tanja G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
über Ihre Antwort betr. Kirchensteuer vom 19.1.10 habe ich mich sehr gewundert.
Die Kirchensteuer ist UNBEGRENZT(!) abzugsfähig - www.kirchensteuern.de .
Sind jetzt neuerdings auch die von Ihnen erwähnten Mitgliedsbeiträge auch unbegrenzt abzugsfähig?
Falls nein: Warum ignorierten Sie die Ungleichbehandlung?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann
Sehr geehrte Frau Gromann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Januar 2010.
Auch Beiträge zu anderen gemeinnützigen Organisationen sind bis zur Höchstgrenze von 20% des Gesamteinkommens voll absetzbar. Das Privileg der Kirchen ist daher keineswegs unverhältnismäßig.
Wenn Sie den besonderen Status der Kirchen in unserer Gesellschaft kritisieren, sollten Sie auch die besonderen Leistungen, welche die Kirche für das Gemeinwohl erbringt berücksichtigen. Egal ob kirchliche Pflegeeinrichtungen, Kindergärten oder Schulen, sie stehen in aller Regel nicht nur exklusiv Kirchenmitgliedern, sondern allen zur Verfügung. Ich hätte großes Verständnis, wenn das eine oder andere Kirchenmitglied es als ungerecht empfinden würde, wenn Eltern, die selbst keine Kirchensteuer zahlen, ihr Kind in eine kirchliche Kindertagesstätte oder auf eine kirchliche Schule schicken.
Die Kirchen nehmen nach wie vor in vielen Bereichen staatliche Aufgaben wahr. Diese werden zu einem überwiegenden Teil von den Kirchenmitgliedern finanziert. Der Staat profitiert damit von der Kirchensteuer. Schließlich arbeiten gerade die Kirchen nach wie vor mit einem großen Anteil ehrenamtlichen Engagements und bieten auf diese Weise Leistungen an, welche in diesem Umfang und in dieser Qualität kaum erbringbar, geschweige denn finanzierbar wären.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB