Frage an Volker Wissing von Kurt N. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr Dr. Wissing,
bei einer der letzten Änderungen des Zwangsversteigerungsgesetzes wurde der § 57 c ersatzlos gestrichen.
Meine Fragen gehen nun dahin:
Aus welchem Grunde und zu wessen Vorteil wurde dies getan ?
Welche Partei/Parteien hat/haben dies angeregt ?
Welche Abgeordneten/Arbeitskreise haben dies angeregt?
Wann wurde die Neufassung gesetzlich beschlossen und mit welcher Mehrheit ?
In welchem Bundesgesetzblatt wurde dies veröffentlicht ?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir baldmöglichst Auskunft hierüber erteilen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Kurt Neumaier
Sehr geehrter Herr Neumaier,
vielen Dank für Ihre Frage vom 9. April 2010.
Der §57c Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) wurde im Rahmen des so genannten 2. Justizmodernisierungsgesetzes gestrichen. Dieses Gesetz wurde von der damaligen Justizministerin Brigitte Zypries, SPD auf den Weg gebracht. Es ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2006.
Zur Begründung der Streichung wird in der entsprechenden Drucksache (Drs. 16/3038) folgendes geschrieben:
"Zu Nummer 5 (§§ 57c, 57d ZVG)
Die §§ 57c und 57d ZVG wurden durch Gesetz vom 20. August 1953 (BGBl. I S. 952) unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Situation während des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg zum Schutz der so genannten Aufbaumieter geschaffen und beschränken das Kündigungsrecht des Erstehers gemäß § 57a ZVG. Die Normen haben Ihre Bedeutung in der heutigen Zeit verloren. Auch um eventuellen Missbrauch zu verhindern, sind sie aufzuheben."
Der Gesetzentwurf ist am 30. November 2006 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und Linken beschlossen worden (Plenarprotokoll 16/70).
Ich würde mich freuen, wenn diese Hinweise hilfreich für Sie wären.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB