Frage an Volker Wissing von Günter S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Wissing,
im Zusammenhang mit den von der FDP propagierten Steuervereinfachung habe ich eine Frage:
Warum wird das sog. Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Umsatzsteuer erst beim Endkunden erhoben wird, nicht im Inland angewendet. Mir dieser Lösung würde auch die Problematik der nicht abgeführten Umsatzsteuer auf ein Minimum reduziert und die Bürokratie in Unternehmen ein Stück verringert.
Beste Grüße
Dr. Günter Schulte
Sehr geehrter Herr Dr. Schulte,
vielen Dank für Ihre Frage vom 30. April 2010.
Auch die FDP hat lange Zeit eine Umstellung der Umsatzbesteuerung auf das Reverse-Charge-Verfahren oder Abzugsverfahren favorisiert. Dieses verlagert die Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Damit soll vor allem eine bessere Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs möglich sein.
Einer entsprechende Änderung des Umsatzsteuersystems müssten allerdings die Finanzminister aller Mitgliedsländer der Europäischen Union zustimmen. Leider konnten diese sich nicht einmal dazu durchringen einen entsprechenden auf Österreich und Deutschland begrenzten Modellversuch zu genehmigen. Damit dürfte es auf absehbare Zeit keine Möglichkeit geben, das Reverse-Charge-Verfahren einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB