Frage an Volker Wissing von Alexander S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
vielen Dank zu Ihren Ausführungen am 11.05.
Allerdings hatte ich in meiner Frage vom 6.05. konkrete Fragen, die nicht beantwortet wurden.
Können Sie bitte noch darauf eingehen?
Die unten stehenden Fragen fasse ich nochmals zusammen, diese waren waren insbesondere:
1. Das BMF wird ermächtigt, [...] Dieser Betrag *soll* nicht überschritten werden.
Unter welchen Bedingungen wird er überschritten werden und stimmen Sie diesen Fällen zu?
2. Demnach kann ohne Mitwirkung des Bundestages dieser Betrag durchaus überschritten werden?
3. Bis zu welcher Höhe?
4. Nach § 1 II WFStG-E sind in den 22,4 Mrd € Ermächtigungsrahmen Zinsen und Kosten nicht enthalten. [...]
Wieso wird diese Belastung verschwiegen?
5. Zinseinnahmen müssen also ggf. an andere Euro-Länder abgegeben werden, zB Portugal, dass schon jetzt mehr für seine Kredite ausgibt, als GR.
Können Sie dieser Regelung zustimmen?
6. Sollten die Hilfen trotz allem nicht reichen und der Staatsbankrott oder eine Umschuldung in GR eintreten, werden die Kredite ihrem Rang nach bedient.
Sind also unsere Kredite junior, pari passu oder senior?
7. Wie stehen Sie zu den Alternativen Umschuldung (Haircut), geordnete Insolvenz, Austritt GR aus der Euro-Zone?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Schinzing,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Mai 2010.
Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Das BMF wird ermächtigt, [...] Dieser Betrag *soll* nicht überschritten werden. Unter welchen Bedingungen wird er überschritten werden und stimmen Sie diesen Fällen zu?
Der Gesetzestext sieht keine Überschreitung vor, es heißt in § 1, dass das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt wird, Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 22,4 Milliarden Euro für Kredite an die Hellenische Republik zu übernehmen, die als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der Währungsunion sicherzustellen.
2. Demnach kann ohne Mitwirkung des Bundestages dieser Betrag durchaus überschritten werden?
Siehe Frage 1.
3. Bis zu welcher Höhe?
Siehe Frage 1.
4. Nach 1 II WFStG-E sind in den 22,4 Mrd. Ermächtigungsrahmen Zinsen und Kosten nicht enthalten. [...] Wieso wird diese Belastung verschwiegen.
Diese Belastung wird nicht verschwiegen. Auch Deutschland muss die Mittel sukzessive an den Märkten aufnehmen, es ist daher noch nicht möglich eine endgültige Aussage über die Höhe der anfallenden Zinsen und Kosten zu machen. Es ist daher richtig, den Ermächtigungsrahmen anhand des absehbaren griechischen Finanzbedarfes zu berechnen.
5. Zinseinnahmen müssen also ggf. an andere Euro-Länder abgegeben werden, z.B. Portugal, dass schon jetzt mehr für seine Kredite ausgibt, als GR. Können Sie dieser Regelung zustimmen?
Für die Solidarität und Verantwortung in der Eurozone war es wichtig, dass sich alle Länder der Eurozone an den Unterstützungsmaßnahmen für Griechenland beteiligen.
6. Sollten die Hilfen trotz allem nicht reichen und der Staatsbankrott oder eine Umschuldung in GR eintreten, werden die Kredite ihrem Rang nach bedient. Sind also unsere Kredite junior, pari passu oder senior?
Ziel der Rettungsmaßnahmen ist es, Griechenland in die Lage zu versetzen, möglichst bald aus eigener Kraft wieder Mittel an den Finanzmärkten aufzunehmen und damit die gewährten Hilfen abzulösen. Eine Besserstellung der Bürgschaften der Euroländer hätte die Märkte weiter verunsichert, da sie gleichbedeutend mit einer Schlechterstellung anderer Forderungen wären.
7. Wie stehen Sie zu den Alternativen Umschuldung (Haircut), geordnete Insolvenz, Austritt GR aus der Euro-Zone?
Alle diese Alternativen hätten auch erhebliche Auswirkungen auf die Eurozone insgesamt gehabt. In dem Moment, in dem Griechenland einen Teil der Forderungen streicht, hätte dieses automatisch den Druck auf die Staatsanleihen anderer Euroländer erhöht. Wer in griechische Anleihen investiert hat und erhebliche Einbußen hinnehmen muss, der wird auch spanischen, portugiesischen, italienischen, etc. Anleihen misstrauen. Es hätte die Gefahr eines Dominoeffekts bestanden, der auch vor Deutschland nicht halt gemacht hätte. Zum einen weil, mit diesen Ländern wichtige Exportmärkte für die deutsche Wirtschaft weggebrochen wären, zum anderen, da sich mittel- bis langfristig auch der Druck auf deutsche Staatsanleihen erhöht und damit auch in Deutschland die Belastungen für den Schuldendienst erheblich gestiegen wären.
Die Maßnahmen zur Eurostabilisierung können den Markt kurzfristig beruhigen, längerfristig ist die Konsolidierung der Haushalte aber unbedingt erforderlich. Die Eurokrise ist keine Spekulationskrise, es ist eine Vertrauenskrise. Die Märkte hatten zunehmend Zweifel, dass die Mitgliedsländer der Eurozone tatsächlich ihre Schulden bezahlen können. Dieses Vertrauen muss über eine entschlossene Konsolidierungspolitik wieder aufgebaut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB