Frage an Volker Wissing von Andreas M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wissing,
Ihre Partei hat sich im Wahlkampf, trotz der Kinderporno-Kampagne von Frau von-der-Leyen, vehement gegen Internetsperren ausgesprochen (Seite 40 Wahlprogramm).
Im Jahr 2005 sagte Ihr Bundesgeschäftsführer Beerfeltz zum sog. "Heise-Urteil", mit dem der Verlag als Anbieter von Inhalten verpflichtet wurde, sämtliche Beiträge in seinem Leserforen im vor Veröffentlichen auf Rechtsverstöße hin zu überprüfen, noch folgendes: "Die FDP sieht in dem Urteil des Hamburger Landgerichts erhebliche negative Konsequenzen für die demokratische Diskussionskultur in Deutschland."
Mit der Gleichsetzung von Zugangsvermittlern (Access-Provider) und Inhalteanbietern (Content-Providern) in §3 Abs.2 werden den Vermittlern Prüfpflichten auferlegt, die diese jedoch nur schwer leisten können. Mit anderen Worten: Die z.B. Telekom müsste sicherstellen, dass über Ihre Zugänge nur Personen über 18 Jahre "jugendgefährdende" Seiten im Internet anschauen können.
Richtig amüsant finde ich §5 Abs.5: "Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird." Internet mit Öffnungszeiten!
§5 Abs.2 fordert eine Kenntlichmachung der Angebote: "Die Kennzeichnung muss die Altersstufe sowie die Stelle, die die Bewertung vorgenommen hat, eindeutig erkennen lassen" Sie wollen allen Ernstes jede Internetseite mit einer Altersfreigabe versehen?
Weiterhin schreibt der Absatz vor, dass der Anbieter sicherstellen muss, dass keine jugendgefährdeten Inhalte von Nutzern integriert werden, die die Entwicklung jüngerer Personen beeinträchtigen. Damit würde eine Vorab-Zensur (Heise-Urteil) verpflichtend.
Wie stehen Sie dazu?
Zu der aktuellen Kinderporno-Initiative der EU-Kommision bin ich auf die Stellungnahme Ihres Kollegen Christian Ahrendt gespannt.
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Juni 2010.
Die Koalitionsfraktionen haben in Ihrem Antrag zur Einsetzung einer Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ (Drs. 17/750) geschrieben, dass "die Gefahren für Kinder und Jugendliche durch Verbote oder technische Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden können. Deshalb muss die Medienkompetenz auch von Kindern, Jugendlichen und Eltern gestärkt werden." Diese Auffassung teile ich.
Den Antrag habe ich Ihnen beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB