Frage an Volker Wissing von André M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Wissing,
den Medien konnte ich entnehmen, daß die FDP nach der Kritik des Bundesrechnungshofes den Katalog von Produkten und Dienstleistungen überprüfen möchte, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% gilt.
Gilt das auch für den Anfang des Jahres erst eingeführten ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Hotelgewerbe? Oder sind Sie der Auffassung, daß Hotelübernachtungen zum "lebensnotwenigen Bedarf" zählen. Denn um genau den zu verbilligen wurde der ermäßigte Satz ja einst eingeführt.
Mit freundlichen Grüßen,
André Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Juli 2010.
Anbei schicke ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung auf eine von mir initiierte Kleine Anfrage aus dem Jahr 2006. Darin schreibt das damals SPD-geführte Bundesministerium der Finanzen, dass der Gesetzgeber mit dem Umsatzsteuersystem "ein Gesamtkonzept für alle Bereiche des täglichen Lebens" entwickelt habe. Ich bin entgegen der Meinung der SPD nicht überzeugt, dass unser Umsatzsteuersystem diesem Anspruch gerecht wird. Aus diesem Grund habe ich mich stets für eine Reform des Systems der ermäßigten Umsatzsteuersätze ausgesprochen. Wir müssen weg von Einzelfallregelungen, hin zu einem in sich schlüssigen System kommen, welches tatsächlich die Ansprüche an ein "Gesamtkonzept für alle Bereiche des täglichen Lebens" erfüllt. Aus diesem Grund halte ich nichts davon zu einzelnen Tatbeständen Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB