Frage an Volker Wissing von André M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
vielen Dank für Ihre Antwort, die ich allerdings etwas ausweichend finde. Daher frage ich noch einmal nach:
Sind Sie (unabhängig vom konkreten Tatbestand der Hotelregelung) der Auffassung, dass es nach wie vor der Sinn des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sein sollte, die Dinge des lebensnotwendigen Bedarfes zu verbilligen - und nicht irgendwelche konjunkturpolitischen Ziele zu verfolgen?
Mit freundlichen Grüßen,
André Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Juli 2010.
Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Hotellerie erfolgte im Rahmen des Wachstums- und Beschleunigungsgesetzes. Zur Begründung wurde damals angeführt, dass ein verminderter Mehrwertsteuersatz Investitionen begünstigt. Wenn man sich als Regierung auf diese Argumentation festgelegt hat, dann muss man der Branche auch die Zeit einräumen, entsprechende Vorhaben umzusetzen. Ein Zeitraum von einigen wenigen Monaten ist für eine Bewertung nicht ausreichend. Es ist auch Aufgabe einer Regierung für stabile und verlässliche Investitionsbedingungen zu sorgen, das erreicht man nicht, indem man immer wieder einmal gefällte Beschlüsse infrage stellt. Dabei geht es nicht um meine persönliche Einschätzung der Sinnhaftigkeit eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für das Hotelgewerbe, es geht vielmehr um die Verlässlichkeit der Finanzpolitik der Regierung. Aus meiner finanzpolitischen Haltung gegenüber dieser Maßnahme habe ich, wie Sie dem beigefügten Artikel aus dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" entnehmen können, nie einen Hehl gemacht.
Ich halte nach wie vor an meiner Auffassung fest, dass das System der ermäßigten Mehrwertsteuersätze den täglichen Bedarf der Bürgerinnen und Bürger wiederspiegeln soll. Wir müssen weg von den zahllosen Einzelfallregelungen, hin zu einem in sich schlüssigen und stimmigen System.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB