Frage an Volker Wissing von Arno B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
im Koalitionsvertrag heißt es: "[Es gibt] Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand. Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst."
Dazu drei Fragen:
1. Warum ist diese Kommission nach einem Jahr noch nicht eingesetzt worden?
2. Welche Gespräche hat mit den Koalitionspartnern der Union zu dieser Kommission bereits gegeben?
3. Wie sehen Sie, wie sieht die FDP-Bundestagsfraktion den Sonderbericht, mit dem der Bundesrechnungshof am 28.06.2010 Parlament und Bundesregierung über seine Empfehlung, die Vielzahl bestehender Umsatzsteuerermäßigungen zu überprüfen, unterrichtet hat?
http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/sonderberichte/erm-umsatzsteuer.pdf
Mit besten Grüßen
Arno Bauermeister
Sehr geehrter Herr Bauermeister,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Oktober 2010.
Der Koalitionsvertrag umfasst das Arbeitsprogramm der christlich-liberalen Koalition für die gesamte Regierungszeit. Aus diesem Grund sind die einzelnen Punkte auch bewusst nicht mit festen Fristen bzw. genauen Daten unterlegt. Das gilt natürlich auch für die Einsetzung der Mehrwertsteuerkommission. Die christlich-liberale Koalition hat mit dem Beschluss des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes die Grundlage für Beschäftigung und Wachstum geschaffen. Wir haben begonnen, die Finanzmarktkrise gesetzgeberisch aufzuarbeiten und mit dem Sparpaket haben wir eine Ära der Haushaltskonsolidierung eingeleitet. Die Einsetzung der Kommission steht auf der politischen Tagesordnung; wann diese eingesetzt wird, entscheiden die zuständigen Gremien der Koalition noch im Oktober. Es wird dann Aufgabe des Bundesministeriums der Finanzen sein, die Kommission vorzubereiten und einzuberufen.
Die Vorsitzende der FDP im Deutschen Bundestag, Birgit Homburger, hat gefordert das Mehrwertsteuersystem vom Kopf auf die Füße zu stellen, das heißt möglichst alle Ausnahmetatbestände müssen auf den Prüfstand. Sowohl der von Ihnen erwähnte Bericht des Bundesrechnungshofes sowie das von dem Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebene Gutachten zu dem System der ermäßigten Mehrwertsteuersätze geben dabei wertvolle Anhaltspunkte bzgl. der Beurteilung der Sinnhaftigkeit einzelner Ermäßigungen. Ich bin überzeugt, dass die Mehrwertsteuerkommission in ihrer Arbeit auch die Ergebnisse dieser Untersuchungen berücksichtigen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB