Frage an Volker Wissing von Andreas G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Wissing,
durch das Bundesfinanzministerium wird derzeit massiv die praktische Umsetzung des Steuerbürokratieabbaugesetzes (E-Bilanz) vorangetrieben. Am 31.08.2010 wurde ein Entwurf zu den an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Daten (Taxonomie) veröffentlicht.
Die Stellungnahmen verschiedener Verbände sind auf den Seiten des Bundesfinanzministerium unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/003.html ersichtlich.
Wie Sie sicherlich auch der Presse entnommen haben, wird durch die derzeit geplante Umsetzung des Steuerbürokratieabbaugesetzes seitens der Finanzverwaltung das Ziel des Steuerbürokratieabbaus (wie noch in der Gesetzesbegründung aufgeführt) nicht erreicht werden.
Vielmehr ergibt sich durch die umfangreichen an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Daten eine ungeheure Bürokratieerweiterung für Unternehmen und die steuerberatenden Berufe. Dies war sicherlich vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Aus den Stellungnahmen ist auch ersichtlich, dass praktische Vorschläge zur Umsetzung der E-Bilanz von Seiten der Wirtschaft nicht durch die Finanzverwaltung aufgegriffen wurden.
In diesem Zusammenhang interessiert mich Ihre Meinung zu dieser Problematik.
Wie stehen Sie dazu, das ein gut gemeintes Gesetz wie das Steuerbürokratieabbaugesetz in der praktischen Umsetzung durch die Finanzverwaltung ins Gegenteil verkehrt wird? Kann dadurch nicht der Eindruck gewonnen werden, das sich die Finanzverwaltung praktisch eine eigene gesetzgebende Kompetenz gibt? Sehen Sie Möglichkeiten die Umsetzung vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch praktikabel zu gestalten?
Sehr geehrter Herr Schmidet,
vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Oktober 2010.
Die elektronische oder E-Bilanz ist meiner Ansicht nach überfällig. Es ist für beide Seite ein wesentlicher Fortschritt, wenn Unternehmen ihre Bilanzen elektronisch erstellen und bei den Finanzbehörden einreichen. Das Bundesministerium der Finanzen nimmt dabei soweit wie möglich Rücksicht auf die Belange der Betroffenen, so muss jedes Unternehmen nicht mehr, als die bisher erfassten Daten eingeben. In der Vergangenheit gab es diesbezüglich Irritationen, da das Programm mehr Eingabefelder vorsieht, die aber nicht von allen Unternehmen ausgefüllt werden müssen.
Dass die Einführung der E-Bilanz prinzipiell sinnvoll und im Interesse aller Beteiligten ist, das ist weitgehend Konsens. Ich bin überzeugt, dass noch bestehende Probleme im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren im konstruktiven Dialog mit den Beteiligten ausgeräumt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB