Frage an Volker Wissing bezüglich Gesundheit

Portrait von Volker Wissing
Volker Wissing
FDP
77 %
367 / 474 Fragen beantwortet
Frage von Constanze W. •

Frage an Volker Wissing von Constanze W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

im Zuge der Abstimmung über das sog. AMNOG wurde am 11.11.2010 die gänzliche Abschaffung der Anwendbarkeit des nationalen Kartellrechts nach GWB für einen Großteil der kleinen und mittelständigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen beschlossen. Pflegedienste, Physiotherapeuten, Orthopädie-Techniker, Logopäden, Ergotherapeuten, etc., werden ab 01.01.2011 der Marktmacht und Willkür der mächtigen gesetzlichen Krankenkassen endgültig schutzlos ausgeliefert sein. Auf Beschluss des 14. Ausschusses vom 10.11.2010 (BT/ Drs. 17/3698) wurde § 69 Abs. 2 SGB V in letzter Minute neugefasst. Im Ergebnis führt diese Neufassung zu einem völligen Ausschluss der Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Vorschriften des GWB für nicht verkammerte Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Eine nachvollziehbare Begründung für die Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V gibt es nicht.
Die auf den ersten Blick erfolgte Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kartellrechts in der gänderten Fassung des § 69 Abs. 2 SGB V n.F. bei gleichzeitiger Zuweisung von kartellrechtlichen Streitigkeiten zur ordentlichen Gerichtsbarkeit durch § 51 SGG n.F. wird durch die Streichung des 2. HS in § 69 SGB V a.F. ("...und bei deren Nichtzustandekommen eine Schiedsamtsregelung gilt") der BMG Entwurf pervertiert, ins Gegenteil verkehrt und stellt sich damit als reine Augenwischerei dar. Die Schiedsamtsregelung in § 69 Abs. 2 SGB V a.F. nimmt auf § 89 SGB V Bezug, weshalb es nach der bisherigen Fassung für alle nicht verkammerten und daher besonders schutzwürdigen Leistungserbringer (Pflegedienste, Physiotherapeuten etc., etc.) möglich war, sich auf die Normen des GWB zu stützen. Dies ist nun nicht mehr möglich.
Wie stellen Sie sich den Schutz der Grundrechte aus Art. 2, 3, 12, 14 und 19 IV GG für kleinere nicht verkammerte Leistungserbringer im Gesundheitswesen ab 01.01.2011 konkret vor? Bleibt uns nur eine Verfassungsbeschwerde ?

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Westphal
Justiziarin

Portrait von Volker Wissing
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Westphal,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Dezember 2010.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich als Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages mit den Hintergründen der Gesundheitsgesetzgebung nur am Rande vertraut bin und deshalb dazu auch nur bedingt Stellung nehmen kann und will. Um eine Versachlichung der Diskussion zu erreichen, würde ich vorschlagen, dass Sie zunächst einmal versuchen zu erfassen, wie viele wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen es zwischen Krankenkassen und kleineren Leistungserbringern gibt. Die Rechtslage alleine erscheint mir in diesem Fall nicht geeignet, auf eine Schlechterstellung der entsprechenden Gruppen schließen zu lassen. Ich würde deshalb zunächst einmal abwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirkt. Sollte sich hier ein Machtmissbrauch der Krankenkassen zu Lasten nicht in berufsständischen Organisationen zusammengefasster Leistungserbringer ergeben, bin ich überzeugt, dass sich die Koalition bemühen wird, eine Lösung zu finden.

Mit freundlicher Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Volker Wissing
Volker Wissing
FDP