Frage an Volker Wissing von Stephan L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Hr. Wissing,
die Bundesrepublik hat am neunten Dezember 2003 die UN Konvention gegen Korruption (kurz: UNCAC) unterzeichnet. Stand jetzt haben diese Konvention 148 Länder bereits ratifiziert. Deutschland indes nicht. Für eine Ratifizierung hier müsste wohl der § 108e StGB (die Abgeordnetenbestechung) verschärft werden. Es scheint dem Bundestag nicht daran gelegen zu sein, dies zu tun- schließlich sind seit der Unterzeichnung mehr als sieben Jahre vergangen.
Laut Tranperency International e.V. aber ist die Bestechlichkeit von Abgeordneten, neben der Korruption im Baugewerbe, das massivste Problem von Korruption in Deutschland. Bei aller Zurückhaltung scheint ein Handeln also doch geboten. Daher meine Frage: Bleibt es bei der bloßen Absichtserklärung von vor über sieben Jahre oder darf man noch hoffen, dass es zu einer Ratifizierung kommt?
Viele Grüße
SL
Sehr geehrter Herr Lieser,
vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Februar 2011.
Es gab bereits in der Vergangenheit einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz (Bundestags-Drucksache 16/6558) mit welchem das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption umgesetzt werden sollte. Der Entwurf konnte aber aufgrund der Bundestagswahlen nicht mehr in der 16. Wahlperiode im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden. Er verfiel damit der so genannten Diskontinuität. Eine Neuregelung wird derzeit im Deutschen Bundestag noch geprüft, wann eine neue gesetzgeberische Initiative erfolgen wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB