Frage an Volker Wissing von Anna W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Hr. Dr. Wissing,
ich schreibe an einer Bachelorarbeit bezüglich der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung und hätte bezüglich dessen einige Fragen. Bisher bin ich zu der Ansicht gekommen, dass die Grundentschädigung an sich angemessen ist. Jedoch ist die Gewährung der steuerfreien Kostenpauschale, des Übergangsgeldes sowie der Altersversorgung ist für mich noch fraglich.
Die Angemessenheit der Entschädigung analysiere ich anhand der Effizienzlohntheorie, die besagt, dass die Produktivität von Arbeitskräften direkt im Zusammenhang mit der Lohnhöhe steht. Mit der Gewährung von Effizienzlöhnen, soll zum einen auch der Fluktuationsrate entgegengewirkt werden. Und genau da stellt sich die Frage. Hat der Bundestag oder auch die übrigen 16 Parlamente mit einer hohen Fluktuationsrate zu kämpfen oder existiert sowas bei den Abgeordneten gar nicht?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Anna
Sehr geehrte Frau Weber,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Februar 2011.
Ob die Effizienzlohntheorie eine geeignete Herangehensweise ist, um die Angemessenheit von Abgeordnetendiäten festzustellen, kann ich nicht beurteilen. Die Fluktuation von Abgeordneten während einer Legislaturperiode dürfte eher gering sein, in aller Regel wird diese vor allem durch Wahlen bestimmt. Beigefügt finden Sie eine Tabelle aus dem "Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestags 1994 bis 2003". Dieser können Sie entnehmen, dass das Gros der Abgeordneten nicht einmal zwei Legislaturperioden dem Parlament angehört.
Die FDP hat sich stets dafür ausgesprochen, den Abgeordneten die Verantwortung für die eigene Altersvorsorge zu übertragen und die Diäten entsprechend anzupassen.
Die Kostenpauschale wurde geschaffen, da die Präsenz im Wahlkreis mit erheblichen Kosten verbunden ist, dazu gehören die Ausgaben für ein Wahlkreisbüro ebenso wie Fahrtkosten. Eine Einreichung der einzelnen mandatsgebundenen Ausgaben würde für die Verwaltung zu einem erheblichen Mehraufwand führen und auch bei den Abgeordneten ziemliche Ressourcen binden. Bei vielen Abgeordneten dürfte die mandatsgebundenen Ausgaben über der steuerfreien Kostenpauschale liegen. Die über der Pauschale liegenden Ausgaben können übrigens auch gegen Nachweis nicht abgesetzt werden. Ich kann verstehen, dass auf viele Menschen die Kostenpauschale wie eine zusätzlicher Gehaltsbonus für Abgeordnete wirkt, das liegt aber auch daran, dass nur wenige eine Vorstellung von der Arbeit eines Abgeordneten haben.
Um auf Ihre Frage der Fluktuationsrate zurückzukommen, so können Sie der beigefügten Aufstellung entnehmen, dass ein Abgeordnetenmandat für die wenigsten eine dauerhafte Perspektive ist, sondern meistens ein relativ kurzer Lebensabschnitt ist. Das Problem der Abgeordneten ist weniger die Fluktuation während der Legislaturperiode als vielmehr, dass es gerade für Beschäftigte aus der Wirtschaft sehr riskant ist, für eine überschaubare Zeit von ca. 7 Jahren aus dem bisherigen Berufsleben auszusteigen und sich auf eine politische Laufbahn einzulassen. Die Abgeordnetendiät dürfte dabei für die wenigsten der Grund sein, eine gesicherte berufliche Existenz aufzugeben und sich in der Politik zu versuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB