Frage an Volker Wissing bezüglich Finanzen

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Volker Wissing
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Frage an Volker Wissing von Werner F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

es ist auffällig, dass - vielleicht mit Ausnahme des Wohn-Riesters - sämtliche staatlichen Förderungsprogramme zur Altersvorsorge nur auf Grundlage von Produkten von Finanzdienstleistern, also es Banken oder Versicherungen funktionieren. Ich frage mich warum das so ist. Warum traut die Politik den Bürgern nicht zu, die Auswahl der Kapitalanlagen im Rahmen eines Sparprozesses selbst zu treffen? Warum muss man statt direkt eine Staats- oder Unternehmensanleihe zu kaufen dafür mit Gebühren belastete Riester-Konstruktionen dazwischenschalten oder eine Rürup-Rente beantragen?

Im Ausland geht das, siehe USA mit 401K und IRA´s. Eigenverantwortete Geldanlage zur Altersvorsorge wäre auch in Deutschland verwaltungstechnisch durchführbar. Eine Möglichkeit setzt am 12/60-Modell der Lebensversicherung an. Nach diesem wird der Ertrag aus dem Abschluss einer Lebensversicherung, die mindestens 12 Jahre lang und mindestens so lange läuft, bis der Versicherte 60 Jahre alt ist, erst bei Fälligkeit der Lebensversicherung und dann lediglich zur Hälfte der Besteuerung unterworfen. Derzeit wird seitens der Unionfraktion diskutiert, das Modell auch auf Sparpläne von Banken auszuweiten. Man könnte das Modell aber auch sehr einfach ohne diese Intermediäre durchführen. Jeder Steuerpflichtige könnte die Möglichkeit erhalten, ein spezielles Depot bei einer Bank einzurichten, das er entweder per Einmalbetrag oder durch regelmäßige Einzahlungen bis zu einem (politisch) bestimmten Betrag auffüllt. Mit diesem Geld investiert er eigenverantwortlich in Aktien, Bonds etc. Hebt er vor Ablauf von 12 Jahren oder Erreichen eines Lebensalters von 60 Jahren Geld von diesem Konto ab, so wird eine Nachversteuerung gemäß der Abgeltungssteuer ausgelöst. Wird die 12/60-Bedingung erfüllt, so erhält der Direktanleger dieselben steuerlichen Privilegien wie bei der Lebensversicherung bzw. der angedachten Förderung von Bank- und Fondssparverträgen.

Warum sollte das nicht gehen?

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FDP

Sehr geehrter Herr Friedmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Februar 2011.

Ihr Forderung nach mehr Freiheit in der individuellen Altersvorsorge kann ich sehr gut nachvollziehen. Prinzipiell sollte jeder auf die Art und Weise für sein Alter vorsorgen, wie es für ihn am sinnvollsten ist. Die Riesterrente geht jedoch einher mit einer staatlichen Förderung. Im Vordergrund der Förderung steht nicht nur die Rendite, sondern auch die Sicherheit des angelegten Kapitals. Aus diesem Grund muss bei riestergeförderten Anlageformen der Erhalt des eingezahlten Kapitals einschließlich der gewährten staatlichen Zulagen sichergestellt sein.

Der Staat wollte das Risiko vermeiden, dass es zu einer Gefährdung der Altersvorsorge bedingt durch Spekulationsverluste kommt. Deshalb spielt bei Riesterprodukten der Kapitalerhalt eine ganz wichtige Rolle. Würde der Staat die Förderung unabhängig von der Anlageform gewähren, so bestünde stets die Gefahr, dass das angesparte Vermögen durch Spekulationsverluste gemindert und damit die Altersvorsorge der Betroffenen gefährdet würde. Da der Staat den Bürgerinnen und Bürgern Steuergelder für den Aufbau der Altersvorsorge zur Verfügung stellt, halte ich eine Regulierung der Anlageformen für vertretbar. Gerade die Erfahrungen mit dem amerikanischen Vorsorgesystem haben gezeigt, dass das Börsengeschehen sich ganz erheblich auf die Altersvorsorge auswirken kann.

Die Union hat zu ihrer Forderung nach Einbeziehung von Bankensparplänen in die Riesterförderung noch kein Konzept vorgelegt. Ich gehe aber davon aus, dass auch in diesem Fall die gesetzlichen Vorgaben für Riesterprodukte eingehalten werden müssen. Das heißt, die Banken müssten ihre Sparpläne entsprechend anpassen. Inwieweit dies dann noch für die Banken attraktiv wäre, kann ich nicht sagen. Prinzipiell halte ich den Ansatz, die steuerliche Förderung an gewisse Mindeststandards zu knüpfen, für richtig. Schließlich wäre es schwer vermittelbar, wenn der Staat mit Steuergeldern den Aufbau einer Altersvorsorge finanziell unterstützt, das Geld verspekuliert wird und die Betroffenen dann über die staatliche Grundsicherung zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler versorgt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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