Frage an Volker Wissing bezüglich Finanzen

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Volker Wissing
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Frage von Petra B. •

Frage an Volker Wissing von Petra B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

angesichts der anhaltenden und ausufernden Schuldenkrise in der EU: Kann die schwarz-gelbe Bundesregierung den Bürgern eine Garantie dafür geben, daß die Sparguthaben der Bundesbürger im Ernstfall von Bundesregierung gesichert werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Baum,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Juni 2011.

Die Garantieerklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem ehemaligen SPD-Finanzminister Peer Steinbrück war vor allem eine politische Absichtserklärung, schließlich wurde nie ein entsprechendes Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ziel der Garantie war es Abhebungen in Deutschland in größerem Umfang und damit eine Bankenkrise in Deutschland zu verhindern. Da beide ihr politisches Schicksal eindeutig an die Sicherheit der Sparguthaben der Bürgerinnen und Bürger gekoppelt hatten, war die Garantieerklärung vor allem ein starkes politisches und moralisches Signal.

Die Sicherung der Sparguthaben der Bürgerinnen und Bürger ist zunächst einmal vor allem die Aufgabe der Europäischen Zentralbank. Diese wacht über die Geldwertstabilität und sorgt dafür, dass die Inflation nicht zu sehr ansteigt und die Sparguthaben der Bürgerinnen und Bürger entwertet. In jedem Einzelfall ist das Anlagevermögen durch die Einlagensicherungssysteme der Finanzwirtschaft abgesichert. Auch wenn die Garantieerklärung der ehemaligen Bundesregierung in der damaligen Situation sinnvoll gewesen sein mag, so kann die Allgemeinheit nicht dauerhaft die Sparguthaben aller Bürgerinnen und Bürger schützen. Schließlich basiert auch der Staat letztendlich auf den Mitteln der Steuerzahler, das heißt, die auf der einen Seite ausgesprochene Garantie für das Vermögen, müsste auf der anderen Seite über Steuerzahlungen der Bürgerinnen und Bürger finanziert werden. Der Staat müsste um die Garantie finanzieren zu können, unter Umständen das garantierte Vermögen wegbesteuern, ob das im Sinne der Betroffenen ist, wage ich zu bezweifeln.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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