Frage an Volker Wissing von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
in Ihrer Reaktion auf meine Anfrage vom 9.7.11 behaupten Sie, Alkohol dürfe nicht an Minderjährige abgegeben werden.
Betrachten Sie Bier und Wein, die legal an 16-Jährige abgegeben werden dürfen, nicht als Alkohol?
Die detailliertesten Daten zu Cannabisdelikten finden sich derzeit im Bundeslagebild Rauschgift. Dort werden die Zahlen des Jahres 2010 unterteilt in 100.000 Fälle der allgemeinen Delikte und weitere 28.000, die dem Bereich des Handels und Schmuggels zuzuordnen sind (vgl. http://tinyurl.com/3tvbd2s ).
Zeigt diese Erhebung I.E., dass sich die Strafverfolgung vorrangig gegen Händler richtet und Strafverfahren gegen Konsumenten nur ein unbedeutender Nebeneffekt sind? Wie bewerten Sie dabei Schmuggler, die mit ein paar Gramm zum Eigenverbrauch erwischt wurden?
Das Bundesverfassungsgericht betonte bereits 1994, dass der Gesetzgeber angesichts der "offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (...) die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluss der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen" habe (vgl. http://tinyurl.com/3pvff6m).
Wodurch wird der Gesetzgeber dieser Vorgabe, besonders vor dem Hintergrund zahlreicher Studien, die einer Korrelation zwischen Verbot und Konsum widersprechen, gerecht (vgl. http://tinyurl.com/3pwvqck , http://tinyurl.com/4xraorp , http://tinyurl.com/WHO-WMHS , http://tinyurl.com/BF-GCCR )?
Mit dem Verweis auf zahlreiche Maßnahmen begründen Sie die Auffassung, dass die Gefahren des Alkoholkonsums, welche deutlich über die des Cannabisgebrauchs hinausgehen, nicht ignoriert würden (vgl. http://tinyurl.com/DroRan2 , http://tinyurl.com/35rhl35 , http://tinyurl.com/3azcw6w , http://tinyurl.com/2jmp5r ).
Warum sind die im Zusammenhang mit Alkohol genannten Maßnahmen nicht ebenfalls ausreichend, um den Risiken des Cannabiskonsums zu begegnen?
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
vielen Dank für Ihre Frage vom 9. August 2011.
Wenn Sie sich die längerfristige Entwicklung anschauen, so bewegen sich die gesetzlichen Regelungen für Alkohol und Cannabis aufeinander zu. Während Alkohol zunehmend restriktiver behandelt wird, gab es bei Cannabis in den letzten Jahren eher Erleichterungen. Vor diesem Hintergrund bin ich überzeugt, dass sich langfristig die gesetzlichen Regelungen für den Alkohol- bzw. Cannabiskonsum angleichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB