Frage an Volker Wissing bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Volker Wissing
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Frage von Claus S. •

Frage an Volker Wissing von Claus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Wissing,

in der Geschäftsordnung des Landtages RLP steht, dass in die Protokolle des Pet-Ausschusses bei berechtigtem Interesse Einsicht genommen werden kann. Wie ich hörte, sind Petenten davon ausgeschlossen. Mir ist dies unverständlich. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Claus Schubert

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schubert,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. August 2011.

Beigefügt finden Sie die Geschäftsordnung des rheinland-pfälzischen Landtages. Diese sieht meines Erachtens keinen besonderen Umgang mit den Protokollen des Petitionsausschusses vor. Im Wesentlichen gelten die in § 82 formulierten Regelungen für Ausschusssitzungen. Da der Petitionsausschuss in aller Regel nicht öffentlich tagt, dürften die entsprechenden Bestimmungen in § 82 Abs. 5 der Geschäftsordnung gelten.

Die Geschäftsordnung verbietet meines Erachtens aber nicht die Einsichtnahme der Protokolle, sie unterwirft diese lediglich bestimmten Restriktionen. In § 82 Abs. 5 der Geschäftsordnung heißt es:

"In die Protokolle nicht öffentlicher Ausschusssitzungen kann bei berechtigtem Interesse Einsicht gewährt werden, sofern gesetzliche Vorschriften oder schutzwürdige
Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Weder die Äußerungen derjenigen Personen, die an den Sitzungen teilgenommen haben, noch das Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter dürfen Außenstehenden mitgeteilt werden. Die Einsicht wird nach Abschluss der parlamentarischen Beratung, spätestens nach Ablauf der Wahlperiode,
gewährt, sofern der Ausschuss nicht eine frühere Einsichtnahme zulässt. Die Einsicht wird in der Regel in den Räumen des Landtags gewährt; sie kann mit
Auflagen verbunden werden."

Ich würde mich freuen, wenn diese Informationen hilfreich für Sie wären.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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