Frage an Volker Wissing von Peter M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
Kontostände sind nichts anderes als Zahlungsversprechen, von denen bereits im Voraus feststeht, dass sie nicht eingehalten werden können. Vom praktischen Standpunkt her gesehen könnte man es als ungedeckten (bzw. kaum gedeckten) Scheck sehen. Wenn Sie als Privatperson einen ungedeckten Scheck ausstellen, dann fällt das unter (schweren) Betrug (StGB §147 Abs. 1). Banken machen das mit jeder Kreditgewährung. Banken haben somit das Recht zum schweren Betrug ohne Rechtsfolgen. Prof. Franz Hörmann drückt es so aus: "Es gibt ein systemisches Betrugsmodell einer Institution, der in unserem Wirtschaftssystem das Monopol zur Geldschöpfung über Kredite eingeräumt wird."
Prof. Franz Hörmann: "Wenn man Geld aus Luft erfindet und das, was vorher noch nicht existiert hat, verzinst weitergibt und dinglich absichern lässt, dann ist das, wenn das Geschäftsmodell schief geht, in Wahrheit ein Enteignungsmodell. Das ist auch der Hintergrund des Bankgeheimnisses. Banken können überhaupt nicht offen legen, wo beispielsweise die Zinsen für Sparbücher, Bausparverträge oder Sonstiges herkommen. Denn wenn sie das täten, müssten sie zugeben, dass das alles in Wirklichkeit verkettete Pyramidenspiele sind."
Wieso ist das in unserem Land möglich?
Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Oktober 2011.
Kontostände sind mitnichten nichts anderes, als Zahlungsversprechen. Ihr Kontostand ist vielmehr ein Beleg Ihres bei der Bank hinterlegten Eigentums. Dieses wird von dem Kreditinstitut verwaltet, indem es Ihr Geld weiter investiert, das heißt indem es dieses als Kredit weiterverleiht oder anderweitig anlegt. Da Ihr Kontostand Ausdruck Ihrer eingezahlten Gelder ist und ich davon ausgehe, dass diese einen realen Hintergrund haben, kann ich darin auch keinen Betrug oder eine "Form der Geldschöpfung" erkennen.
Auch dürfe das Interesse der Banken an einer "Schöpfung von Geld" begrenzt sein, da sie im Krisenfall für die mit dem geschöpften Geld generierten Leistungen gerade stehen müsste. Das heißt aus dem virtuellen Geld würden unter Umständen sehr reale Verluste, welche die Bank nicht auffangen könnte, da sie nicht durch Kapital unterlegt sind. Das heißt, wenn die Bank Geld verleiht, über welches sie nicht verfügt, riskiert sie ihre Existenz, da sie im Schadensfall Verluste hinnehmen müsste, die nicht mehr von ihrem Kapital gedeckt werden. Davon abgesehen unterliegen auch die Banken der staatlichen Finanzaufsicht.
Da ich die Thesen von Herrn Professor Hörmann nicht im Detail kenne, bitte ich um Verständnis, dass ich diese weder bewerten noch kommentieren möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB