Frage an Volker Wissing von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich möchte Sie gerne fragen, wie Sie zum neuen Meldegesetz stehen, dass gerade vom Bundestag verabschiedet wurde.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Juli 2012.
Generell bin ich der Meinung, dass die Meldebehörden gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger nicht mit deren Daten Handel treiben dürfen.
Bei der Föderalismusreform wurde vereinbart, das Meldewesen in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes zu überführen. Mit der Schaffung des Bundesmeldegesetzes wird nunmehr von der neu geschaffenen Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch gemacht. Damit soll gewährleistet werden, dass einheitliche Standards bei den Melderegistern eingeführt werden und mithin in einer mobiler werdenden Gesellschaft Bürokratie abgebaut und zudem den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft auch in der öffentlichen Verwaltung entsprochen wird. Daher war Ziel des Gesetzgebungsverfahrens, das geltende Recht quasi auf einen Nenner zu bringen und in Bundesrecht zu überführen. Das neue Melderecht bildet daher das geltende Recht aus den derzeit bestehenden Landesmeldegesetzen ab. Unberührt bleibt zudem die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes, welches selbstverständlich nach wie vor auf die Datenverarbeitung in den Meldebehörden umfassend Anwendung findet.
Das Meldegesetz greift im wesentlich daher in den Länder geltende Bestimmungen zu dem Umgang mit Meldedaten auf. So hatte zum Beispiel die rot-grüne Landesregierung in Rheinland-Pfalz, solange sie selbst für das Meldegesetz zuständig war, den Datenhandel nie verhindert, so den Bürgerinnen und Bürger lediglich die kaum bekannte Möglichkeit eines Widerspruchs gelassen. Es ist daher durchaus ein Fortschritt, wenn SPD und Grüne die Gesetze, die sie in den Ländern mitgetragen, wenn nicht sogar mitbeschlossen haben nun kritisch sehen und bereit sind konstruktiv an einer Änderung mitzuwirken. Die von der SPD angekündigte Blockade im Bundesrat wäre allerdings kontraproduktiv, da dann zum Beispiel für Rheinland-Pfalz die sehr unverbindlichen Regelungen des dortigen Meldegesetzes gelten und der Handel mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger weiter florieren würde.
Meines Erachtens darf es daher nicht um Blockade, vielmehr muss es um Verbesserungen gehen. Wir sollten daher die Chance der öffentlichen Debatte nutzen und das Melderecht so gestalten, dass künftig ohne das erklärte Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger mit deren Daten kein Handel getrieben werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB