Frage an Volker Wissing bezüglich Finanzen

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Volker Wissing
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Frage von Christoph M. •

Frage an Volker Wissing von Christoph M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

ich habe eben, 13.08.2012, im ARD Morgenmagazin Ihr Interview zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz gesehen. Sie sagten das mit dem Abkommen das Geld in der Schweiz genau gleich wie in Deutschland versteuert wird. Das verstehe ich trotz Ingenieurstudium nicht. In Deutschland gilt ein Spitzensteuersatz von 42%, das Kapital soll in der Schweiz mit 25% abgegolten werden. Nach meiner Rechnung ist da eine Differenz von 17%. Das in die Schweiz gebrachte Geld ist ja sicherlich Geld das in Deutschland mit dem Spitzensteuersatz zu versteuern wäre.

Ich muss mein Einkommen, und als ehrlicher deutscher Staatsbürger macht man das natürlich, ganz normal nach deutschen Steuerrecht versteuern. Ich habe keine Chance Geld vor dem Fiskus zu verstekken.

Können Sie mir bitte Ihre Aussage erklären?

Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Michl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Michl,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. August 2012.

In Deutschland unterliegen Kapitaleinkünfte nicht der Einkommens-, sondern der Abgeltungssteuer. Diese wurde von der SPD eingeführt, um die Kapitalflucht aus Deutschland zu bekämpfen. Liegt der persönliche Einkommenssteuersatz unter 25%, können Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, ansonsten gilt pauschal ein Steuersatz in Höhe von 25%.

Als ehrlicher deutscher Steuerbürger versteuern daher auch Sie Ihre Kapitalerträge entweder mit 25%, oder, sollte Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz weniger als 25% betragen, mit diesem.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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