Frage an Volker Wissing bezüglich Kultur

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Volker Wissing
FDP
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Frage von Tobias H. •

Frage an Volker Wissing von Tobias H. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Dr. Wissing,

gestern wurde der Regierungsentwurf zum Leistungsschutzrecht für Verleger beschlossen.
Hierzu stellen sich mir die folgenden Fragen, und ich würde gerne Ihre Antworten darauf wissen.

1.) Ist das Leistungsschutzrecht, aus Ihrer Sicht, überhaupt notwendig, und wenn ja warum?

2.) Warum ist es Verlagen nicht zumutbar, die ihre Webseiten die Information einzupflegen, dass keine Verwendung von sogenannten Snippets (kurzen Anrisstexten) gewünscht wird oder gar keine Indexierung in Suchemaschinen und/oder Newsaggregatoren gewünscht ist?

3.) Ab wann gilt eine Webseite als "Newsaggregator" und ist dann abgabenpflichtig? Ist das schon erreicht wenn ich beispielsweise täglich 5 Artikel verlinke und jeweils 1-2 Sätze dazu schreibe und die Betriebskosten des Blogs über Werbebanner oder Flattr wieder einnehmen möchte?

4.) Ab welchem Umfang ist ein Textausschnitt überhaupt schutzwürdig?
4a) Falls es kleinste Teile sind, wie wird einer Quasimonopolisierung der Sprache vorgebeugt?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

T. Hipp

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hipp,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31. August 2012.

Das Leistungsschutzrecht soll verhindern, dass gewerbliche Nutzer unbefugt die Produkte Dritter zur eigenen Wertschöpfung verwenden. Wie Sie dem beigefügten Gesetzestext entnehmen können, gilt das Leistungsschutzrecht nicht gilt auch nicht für "andere Nutzer, wie z.B. Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Blogger oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer. Die vorgeschlagene Regelung bedeutet damit keine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten anderer Nutzer und für Verbraucher. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht berührt."

Weiterhin wird in dem Gesetzestext ausgeführt: das "neue Schutzrecht ermöglicht es also nicht, eine Verlinkung zu verbieten. Für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollen ferner auch die Schranken des Urheberrechts gelten, also vor allem auch die Zitierfreiheit."

Bei dem diskutierten Text handelt es sich um einen Kabinettsentwurf, dieser wird von den Fraktionen beraten und muss das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dabei werden die Betroffenen gehört und der Gesetzentwurf in aller Regel noch einmal überarbeitet. Ich bin daher überzeugt, dass es gelingen wird, eine Lösung zu finden, welche den Belangen aller Beteiligten angemessen Rechnung trägt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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