Frage an Volker Wissing bezüglich Recht

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Volker Wissing
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Frage von Tilman K. •

Frage an Volker Wissing von Tilman K. bezüglich Recht

Hallo,

Mit Interesse habe ich eine - wenn auch schon 3,5 Jahre zurückliegende - Initiative von Ihnen hinsichtlich der Durchführung innerdeutscher Dienstreisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien zur Kenntnis genommen. Dabei erhielten Sie 2005 die Antwort, daß der Bundesregierung keinerlei Daten darüber vorlägen, welche Reise-Anteile auf die einzelnen Verkehrsträger Flugzeug, Auto, Bahn bzw. öffentlicher Personennahverkehr entfielen.

Zum einen wäre ich Ihnen dankbar wenn Sie dieses Thema wieder aufgreifen würden.

Zum anderen hatte mir aus anderem Anlass die Bundesregierung mitgeteilt, Reisekostenrecht könne keine Kosten abdecken, die „sowieso“ entstanden wären (aus meiner Sicht sind das also die entfernungsabunabhängigen Fixkosten einer Fortbewegungsinvestition). Anteilige Erstattungen für Jahreskarten etc. (z.B. Mobility BahnCard 100) wären also nicht „drin“. Ich konnte bisher in Konsequenz dessen nicht ermitteln, wie sich im Reisekostenrecht die km-Pauschale für die Benutzung des PKW zusammensetzt und vor allem, ob sie tatsächlich keinerlei (weil unzulässige, s.o.) realen oder geschätzten Fixkostenanteile enthält. Ich meine, Sie sollten sich dieser Fragestellung einmal annehmen.

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Sehr geehrter Herr Kluge,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. November 2008.

Beigefügt finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von mir, zu den Ausgaben für Bahnfahrkarten bzw. Inlandsflugtickets. Die Antwort macht deutlich, dass zwar gernell die Aufwendungen für Bahnfahrkarten gestiegen sind, gleichzeitig haben einige Ressorts aber auch ihre Ausgaben für Flugtickets deutlich gesteigert. Insbesondere die Bundeskanzlerin und der Bundesumweltminister sind hier alles andere als vorbildlich.

Bzgl. Ihrer Frage empfehle ich Ihnen aber sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Im Rahmen des Petitionsverfahrens wird eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums eingeholt, so dass Sie eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Anliegen bekommen. Sie können Ihre Eingabe wahlweise elektronisch unter https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=new einreichen oder per Post an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1 in 11011 Berlin schicken. Ein entsprechendes Formular habe ich Ihnen beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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