Die Grenzwertanpassung bzgl. Säule 1 sollte zeitgleich erfolgen. Jetzt aktuell ist die Rede von Frühjahr 2024. Warum kommen die Grenzwerte nicht Zeitgleich mit oder vor der Verabschiedung von Säule 1?

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Frage von Julian H. •

Die Grenzwertanpassung bzgl. Säule 1 sollte zeitgleich erfolgen. Jetzt aktuell ist die Rede von Frühjahr 2024. Warum kommen die Grenzwerte nicht Zeitgleich mit oder vor der Verabschiedung von Säule 1?

Sehr geehrter Herr Wissing,

die Entkriminalisierung von Cannabis ist mit der Säule 1 endlich durch das Kabinett beschlossen worden und an den Bundestag übergeben worden. Hierbei geht Herr Lauterbach von einem Inkrafttreten zum 01.01.2024 aus, sofern der Bundestag sich jetzt auch an den Zeitplan hält wovon wir als Wähler und Wählerinnen eigentlich ausgehen sollten, da das Thema schon lange genug verschoben wurde.

Leider hat die Bundesregierung auf der Facebookseite jetzt geschrieben, das die von Ihnen eingerichtete Arbeitsgruppe erst im Frühjahr 2024 die Erkenntnisse aus der Ergebnisoffenen Untersuchung zu den Grenzwerten für Cannabis im Straßenverkehr vorlegen soll. Hiermit würde man der Säule 1 wieder einen Gegenspieler entgegenstellen. Eine Entkriminalisierung ohne angepasste Grenzwertung und der Abschaffung der MPU-Ersatzstrafe würde die Ziele der Säule 1 verfehlen.

Werden Sie die Ergebnisse vor der Verabschiedung vorlegen oder erst danach?

Mit freundlichen Grüßen
Julian H.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre weitere Frage.

Auch hier lautet die Antwort, dass wir werden dem Deutschen Bundestag einen THC-Grenzwert übermitteln, sobald eine Fachkommission einen Vorschlag erarbeitet hat. Dies wird zeitnah der Fall sein. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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