Neben dem Problem mit dem Grenzwert für THC gibt es in der FEV eine weitere problematische Stelle und zu extremen Strafen führt. Sind sie darüber im Bilde und liegen Pläne zur Änderung vor ?
Sehr geehrter Herr Wissing, in der FEV Anlage 4 wird zwischen dem gelegentlichen und regelmäßigen Konsum von Cannabis getrennt das Problem liegt hierbei bereits in der Definition da ein Konsum von öfter als 2 mal innerhalb von 10 Jahren nicht mehr als gelegentlich gewertet wird und zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis führt, z.B. infolge einer Kontrolle und nachdem die Führerscheinstelle informiert wird über den THC-COOH welcher keinen Einfluss auf die Verkehrsfähigkeit hat trotzdem reicht ein zu hoher Wert zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Im Rahmen der kommenden Entkriminalisierung mit CSCs wäre es insofern dringend nötig hier nachzuarbeiten. Vielen Dank
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Koalition hat sich darauf verständigt, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einzuführen. Die Bundesregierung wird in diesem Rahmen bestehende Regelungen prüfen und, wo nötig, Änderungen vornehmen.
Mit besten Grüßen
Dr. Volker Wissing