Sehr geehrter Herr Doktor Wissing, gedenkt das Ministerium für Verkehr die bestehenden Grenzwerte von THC (Cannabis) in Bezug auf Fahrtauglichkeit anzupassen ?
Insbesondere die Situation für medizinische Cannabispatienten ist in Sachen Fahrtauglichkeit bislang ungeklärt.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“ Nach vier Jahren soll eine Evaluation die gesellschaftlichen Auswirkungen untersuchen.
Der Bundesgesundheitsminister möchte noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vorlegen. Alle weiteren Details werden wir zu gegebener Zeit und unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten erörtern.
mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing