Sehr geehrter Herr Wissing, falls das CanG wirklich ab dem 01.04.2024 in Kraft tritt, beabsichtigen Sie die Diskrepanz zwischen akzeptierten Grenzwert in Bayern und den Rest der B-republik zu beheben?
Die Frage ist nur von Wert, wenn durch die Expertenkommision nicht generell einen neuen Grenzwert für Gesamtdeutschland am 01.04 eingeführt wird. Der rechtliche Rahmen sollte für alle Bundesbürger gleich sein.
Zusätzlich könnte sich der Fachkräftemangel sich weiter zuspitzen, zumindest in Branchen, die keinen festen Arbeitsort haben. Verstärkt außerhalb Bayerns.
Generell möchte ich bei der Gelegenheit mich für Ihre Mühen bedanken.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Expertenrat hat neulich, wie Sie wissen, seine Empfehlung abgegeben. Derzeit lassen wir alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen und dem Deutschen Bundestag, anhand der Empfehlung des Expertenrates, eine Entscheidungshilfe unterbreiten.
Mit besten Grüßen
Dr. Volker Wissing