Sie schrieben "Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.". Ist damit gemeint, das Sie die Grenzwerte auch im Rahmen von Säule 1 / Entkriminalisierung ändern?

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Frage von Julian H. •

Sie schrieben "Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.". Ist damit gemeint, das Sie die Grenzwerte auch im Rahmen von Säule 1 / Entkriminalisierung ändern?

Sehr geehrter Herr Wissing,

vielen dank für Ihre Antwort vom 30.05.2023. Im Anschluss daran stellt sich für mich jedoch noch die Frage, ob Sie damit auch an einer Grenzwertanpassung im Rahmen der Säule 1 bzw. der Entkriminalisierung, die Wohl noch dieses Jahr kommen soll, arbeiten? Ist angedacht die Grenzwerte auch im Rahmen der Säule 1 bzw. Entkriminalisierung zu ändern?

Sollte nämlich eine Entkriminalisierung ohne die von Ihnen angekündigten Grenzwerte kommen würde zumindest die Entkriminalisierung dann doch sehr konterkariert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Julian H.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre weitere Nachfrage.

Letztlich geben Sie sich doch die Antwort schon selbst, oder? ;)

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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