Vorgezogene Anpassung der THC Grenzwerte im Straßenverkehr?
Sehr geehrter Herr Wissing,
Nachdem die Abgeordneten Carmen Wegge und Dirk Heidenblut sich in ihrem Live-Stream auf Instagram bzgl. des Eckpunktepapiers für eine vorgezogene Entkriminalisierung des Besitzes und Eigenanbaus von Cannabis sowie eine Liberalisierung der THC Grenzwerte im Straßenverkehr ausgesprochen haben stellt sich die Frage was Sie als zuständiger Minister dafür tun können?
Der derzeitige Wert von 1.0 ng und die Beachtung des THC-COOH Wertes(Abbauprodukt) führt zu ungerechtem Einkassieren der Fahrerlaubnis.
Diese Werte spiegeln keinen Rauschzustand sondern nur das Konsummuster wieder, lassen aber keinen wissenschaftlich haltbaren Schluss über den kognitiven Zustand des Fahrers treffen und können so keine Rauschfahrt beweisen.
Sind Sie als zuständiger Minister bereit, sinnvolle Schritte zu gehen und den THC Grenzwert VOR der Legalisierung (z.B. bis Ende 2022) umzusetzen?
Ich hoffe auf zügige Handlung ihrerseits.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Nikolai P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.
Mit besten Grüßen,
Dr. Volker Wissing